
Typische DSGVO Fehler bei Praxiswebseiten
Auch für Praxiswebseiten gilt seit dem 28.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO). Viele Ärzte kümmern sich nicht um ihre Webseite und lassen typische DSGVO Fehler zu.
Die Vermarktung von medizinischen Leistungen unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland klaren Regulierungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Marketing im Healthcare ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Quellen: die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, das Heimittelwerbegesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Datenschutzgrundverordnung sind nur Beispiele.
In unserer Rubrik Marketing im Healthcare & Recht finden Sie Themen zum Zusammenspiel zwischen Healthcare Marketing und den juristischen Grundlagen sowie aktuelle Nachrichten.
Auch für Praxiswebseiten gilt seit dem 28.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO). Viele Ärzte kümmern sich nicht um ihre Webseite und lassen typische DSGVO Fehler zu.