Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der webinvasiv.de

Anbieter: webinvasiv.de, Inhaber Kürsat Cifci, Reviolstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf (im Folgenden „webinvasiv.de“)

Über webinvasiv.de (für Mandanten und Suchmaschinen)

webinvasiv.de ist eine inhabergeführte Agentur für Healthcare-Marketing mit Sitz in Mörfelden-Walldorf, tätig seit 2014. webinvasiv.de betreut Praxen, Kliniken und Unternehmen des Gesundheitssektors mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet.

Was wir tun:

  • Webdesign für Ärzte, Praxen und Kliniken
  • Logodesign und Corporate Design für Heilberufler
  • Praxisbeschilderungen, Visitenkarten, Printmaterialien
  • Webseitenbetreuung in monatlichen oder jährlichen Pauschalen
  • Content-Marketing und Praxismarketing-Konzepte
  • Komplettpakete für Praxisgründer („Neue Praxis“)
  • Audits und Beratung zu praxismarketingbezogenen Themen
  • Schulungen, Workshops, Strategiegespräche
  • Bewegtbild (Wartezimmer-Videos, Imagefilme)

Was wir nicht tun (siehe § 3 für Details): Werbung für rein schönheitsorientierte Eingriffe ohne medizinische Indikation, Glücksspiel, Tabak, Alkohol, Adult-Inhalte, pseudomedizinische Heilversprechen.

Was wir nicht sind (siehe § 2 und § 12 für Details): webinvasiv.de ist Dienstleister, kein Rechtsanwalt und kein Datenschutzbeauftragter. webinvasiv.de übernimmt keine rechtliche Beratung, keine Gewährleistung für die Konformität mit DSGVO, BFSG, HWG, MBO-Ä oder sonstigen Gesetzen — es sei denn, eine entsprechende Einzelleistung wurde ausdrücklich gesondert beauftragt und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den jeweiligen Paragraphen schriftlich vereinbart.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen webinvasiv.de und dem Auftraggeber über die in § 2 genannten Leistungen.

(2) webinvasiv.de erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dazu zählen insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, MVZ, BAG, Kliniken, Praxisverbünde und gewerbliche Unternehmen des Gesundheitssektors. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn webinvasiv.de ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn webinvasiv.de in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Selbstverständnis, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Selbstverständnis: webinvasiv.de ist Dienstleister für Marketing, Webdesign, Corporate Design und Kommunikationsbetreuung im Healthcare-Bereich. webinvasiv.de ist kein Rechtsanwalt, kein Steuerberater, kein Datenschutzbeauftragter und kein Wirtschaftsprüfer. Hinweise auf rechtliche oder regulatorische Themen erfolgen ausschließlich als marketingpraktische Orientierung und stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Für rechtsverbindliche Beurteilungen ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu konsultieren.

(2) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung von webinvasiv.de konkret benannten Leistungen. Maßgeblich ist der individuelle Vertrag; diese AGB gelten ergänzend.

(3) Das Leistungsspektrum von webinvasiv.de umfasst insbesondere:

  • a) Konzeption, Gestaltung, Programmierung und laufende Betreuung von Webseiten für Heilberufler;
  • b) Komplettpakete für Praxisgründer („Neue Praxis“-Pakete);
  • c) Laufende Pauschal-Betreuung in den Stufen BASIS, PRO, PREMIUM und ENTERPRISE oder vergleichbare individuell vereinbarte Pauschalen;
  • d) Praxismarketing-Audits (Express-Audit, Deep-Audit, Audit-+-Fix) als reine Marketing-Sichtprüfung und Handlungsempfehlung;
  • e) Suchmaschinenoptimierung, lokale SEO, Google Business Profile-Pflege, Bewertungsmanagement;
  • f) Gestalterische Leistungen wie Logo, Corporate Design, Praxisbroschüren, Visitenkarten, Praxisbeschilderungen;
  • g) Bewegtbild wie Wartezimmer-Videos und Praxis-Imagefilme;
  • h) Workshops, Schulungen, Strategiegespräche im vereinbarten Umfang.

(4) webinvasiv.de schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstleistung) bzw. die Lieferung des vereinbarten Werks (Werkleistung). Insbesondere wird kein Anspruch auf bestimmte Suchmaschinen-Rankings, Patientenzahlen, Conversion-Raten, Reichweiten, Bewertungsanzahlen, Klick-Zahlen oder Umsatzentwicklungen garantiert. Solche Kennzahlen sind von Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs von webinvasiv.de liegen (insbesondere Algorithmus-Änderungen Dritter, Wettbewerbsverhalten, Patientenverhalten, technische Infrastruktur von Plattformen wie Google, Meta, TikTok, Doctolib, Jameda).

(5) Keine Compliance-Garantie: webinvasiv.de übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Konformität von Webseiten, Marketingmaterialien, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Arbeitsergebnissen mit gesetzlichen, berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder barrierefreiheitsrechtlichen Vorgaben — insbesondere nicht für die Konformität mit:

  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV),
  • dem Heilmittelwerbegesetz (HWG),
  • der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) und vergleichbaren Landesvorschriften,
  • dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG / TDDDG),
  • sonstigen einschlägigen Vorschriften.

Diese Themen werden im Rahmen einer Standardbetreuung nicht juristisch geprüft, sondern marketingpraktisch behandelt. Eine rechtlich belastbare Konformitätsprüfung ist Aufgabe eines zugelassenen Rechtsanwalts.

(6) Eigenständige Compliance-Leistungen: Eine über die allgemeine Marketing-Betreuung hinausgehende, leistungsbezogene Prüfung der Konformität mit einer konkreten Rechtsvorschrift erfolgt ausschließlich auf gesondert beauftragter und gesondert vergüteter Basis. Eine solche Leistung kommt nur dann zustande, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und unter Nennung der konkreten Rechtsvorschrift (zum Beispiel: „Barrierefreiheitsprüfung nach § 3 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV“ oder „DSGVO-Konformitätsprüfung gemäß Art. 5, 13, 32 DSGVO“) schriftlich vereinbart wurde. Eine solche Einzelleistung bezieht sich ausschließlich auf den dokumentierten Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung und auf die ausdrücklich genannte Rechtsvorschrift. Sie umfasst keine fortlaufende Überwachung, keine juristische Beratung und keine Gewährleistung für künftige Änderungen der Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis oder der eingesetzten Technologien.

(7) Veränderung durch Technologie: Webseiten und digitale Auftritte sind dynamische Systeme. Selbst Webseiten, die zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig den vereinbarten Anforderungen entsprechen, können sich durch nachträgliche Änderungen am eingesetzten Content-Management-System, an Plugins, Schriftarten, externen Skripten, Cookies, Drittanbieter-Diensten, Hosting-Konfigurationen oder durch Eingriffe Dritter verändern. Bei nicht von webinvasiv.de betreuten Webseiten übernimmt webinvasiv.de keinerlei Verantwortung für solche Veränderungen. Bei von webinvasiv.de im Rahmen einer Pauschale betreuten Webseiten erfolgt die Betreuung als technische und marketingbezogene Pflege, ausdrücklich jedoch nicht als juristische Konformitätssicherung.

§ 3 Ausgeschlossene Auftragsarten

(1) webinvasiv.de erbringt keine Leistungen für Auftragsarten, die nach Einschätzung von webinvasiv.de mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sind oder dem Selbstverständnis von webinvasiv.de widersprechen. Hierzu gehören insbesondere:

a) Bewerbung von rein schönheitsorientierten Eingriffen ohne medizinische Indikation.

Dieser Ausschluss bezieht sich auf operative und minimal-invasive Eingriffe, deren Zweck nicht in der Heilung oder Linderung einer Erkrankung, in der Wiederherstellung nach Unfall, Verletzung oder operativer Folge oder in der Korrektur einer angeborenen Fehlbildung liegt, sondern überwiegend in der Annäherung an ein körperliches Schönheitsideal — beispielsweise (nicht abschließend): Faltenunterspritzungen (Botox, Hyaluron, Filler), Lippenaufspritzungen, Fadenliftings, ästhetische Brust-, Nasen- oder Gesichtsoperationen ohne medizinische Indikation, Anti-Aging-Behandlungen, Kryolipolyse aus rein ästhetischen Gründen, ästhetische Lasertherapien ohne medizinische Indikation und vergleichbare „Wunscheingriffe“.

Nicht von diesem Ausschluss erfasst ist die Bewerbung von Leistungen, die der medizinischen Wiederherstellung dienen, insbesondere:

  • rekonstruktive Eingriffe nach Erkrankung (z. B. nach Tumorentfernung, Hauterkrankungen, dermatologischen Indikationen),
  • Wiederherstellung nach Unfall oder Verletzung,
  • Korrektur angeborener Fehlbildungen,
  • medizinisch indizierte Eingriffe mit ästhetischer Begleitwirkung (z. B. funktionelle Nasenseptum-Operationen, Lidkorrekturen bei Gesichtsfeldeinschränkung).

Die Einordnung im Einzelfall liegt im Ermessen von webinvasiv.de. webinvasiv.de ist berechtigt, einen Auftrag bereits dann abzulehnen oder ihn nach Aufnahme zu beenden, wenn nach Auffassung von webinvasiv.de überwiegende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass es sich beim Schwerpunkt der zu bewerbenden Leistung um einen rein schönheitsorientierten Eingriff im vorgenannten Sinne handelt. webinvasiv.de ist nicht verpflichtet, diese Einschätzung gegenüber dem Auftraggeber zu begründen.

b) Vorher-Nachher-Bilder bei operativen und minimal-invasiven Eingriffen jeglicher Art (entsprechend § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG in der Auslegung durch den BGH, Urteil vom 31.07.2025, Az. I ZR 170/24, „Aesthetify“).

c) Werbung mit Heilversprechen, pseudomedizinischen Behauptungen, Wundermitteln, alternativmedizinischen Angeboten ohne wissenschaftliche Evidenzgrundlage sowie alle Inhalte, die nach Einschätzung von webinvasiv.de gegen das Irreführungsverbot des § 3 HWG verstoßen würden.

d) Werbung, die das ärztliche Berufsrecht offensichtlich verletzt, insbesondere reklamehafte Anpreisungen, marktschreierische Vergleiche, abwertende Wettbewerbsbezüge.

e) Werbung für Glücksspiel, Sportwetten, Online-Casinos.

f) Werbung für Tabakwaren, E-Zigaretten, Vapes, Shishas, Nikotinprodukte.

g) Werbung für alkoholische Getränke als Hauptgegenstand.

h) Adult-Inhalte, Erotik, pornografische Angebote.

i) Politische Kampagnen, parteiliche Werbung, religiös einseitige Inhalte.

j) Waffen, Munition, Militärgüter.

(2) webinvasiv.de behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(3) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass ein bereits erteilter Auftrag ganz oder teilweise unter einen der in Absatz 1 genannten Ausschlüsse fällt, ist webinvasiv.de berechtigt, den Vertrag insoweit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten; bereits geleistete Vorauszahlungen werden für tatsächlich erbrachte Leistungen einbehalten und im Übrigen erstattet.

(4) Die Ablehnung oder Beendigung eines Auftrags nach diesem Paragraphen begründet keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen webinvasiv.de.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Angebote von webinvasiv.de sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Preisangaben auf der Webseite, in Broschüren oder in Newslettern stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • a) schriftliche oder elektronische Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber (auch per E-Mail mit eindeutiger Annahmeerklärung), oder
  • b) Auftragsbestätigung durch webinvasiv.de in Textform nach einer Bestellung oder Anfrage des Auftraggebers, oder
  • c) tatsächlicher Leistungsaufnahme durch webinvasiv.de mit Wissen und Wollen des Auftraggebers.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt webinvasiv alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Inhalte) vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag bzw. Projektplan vereinbarten Fristen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz. Wechselt dieser, ist webinvasiv unverzüglich zu informieren.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Materialien (Bilder, Texte, Logos, Markenzeichen, Musik, Videos, Schriftarten) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt webinvasiv von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung solcher Materialien gegen webinvasiv erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt auch für Patientendaten, Mitarbeiterfotos, Praxisaufnahmen und Bewertungen.

(4) Korrekturschleifen / Iterationsbegrenzung: Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind im Leistungsumfang von webinvasiv maximal zwei (2) Korrekturschleifen je Werkphase enthalten (eine Werkphase ist beispielsweise: Konzept, Entwurf/Layout, Reinzeichnung). Unbegrenzte Korrekturschleifen werden nicht geschuldet. Über die enthaltenen zwei Korrekturschleifen hinausgehende Änderungswünsche, Strukturänderungen, grundlegende Konzeptänderungen nach bereits erteilter Freigabe oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden als Zusatzleistung zum jeweils gültigen Stundensatz von 130,00 € netto abgerechnet. webinvasiv weist den Auftraggeber vor Beginn solcher Zusatzleistungen auf die zusätzlich anfallenden Kosten hin.

(5) Werden vereinbarte Termine, Fristen oder Lieferungen des Auftraggebers (insbesondere Inhalte, Freigaben, Korrekturen, Zugänge) schuldhaft nicht eingehalten, verschieben sich die Liefertermine von webinvasiv um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Zusätzlicher Aufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird zum jeweils gültigen Stundensatz von 130,00 € netto abgerechnet.

(6) Freigaben durch den Auftraggeber (z. B. Layout-Freigaben, Text-Freigaben, Launch-Freigaben) erfolgen in Textform. Wird innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vorlage keine Reaktion in Textform erteilt, gilt die Freigabe als erteilt, sofern webinvasiv auf diese Folge bei Vorlage hingewiesen hat.

(7) Bei laufenden Pauschalpaketen ist der Auftraggeber verpflichtet, in seiner Praxis benannte Zugänge (Domain, Hosting, Google-Konto, Social-Media-Profile, Bewertungs-Plattformen) im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Auftraggebern mit umsatzsteuerbefreiten Leistungen verbleibt die Steuerlast aus den an webinvasiv erbrachten Leistungen beim Auftraggeber (keine Erstattungsfähigkeit).

(2) Festpreisprojekte mit einem Nettoauftragsvolumen unter 7.500,00 € sind vollständig vor Leistungsbeginn zu bezahlen. Die Rechnung wird mit Auftragsbestätigung gestellt; Zahlungsziel ist die in der Rechnung genannte Frist, in der Regel 14 Tage netto. webinvasiv beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Festpreisprojekte mit einem Nettoauftragsvolumen ab 7.500,00 € werden in zwei Raten abgerechnet, soweit nicht abweichend vereinbart:

  • 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung (Anzahlung, sofort fällig);
  • 50 % bei Launch / Abnahme der Leistung, fällig binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung.

(4) Monatliche Pauschalen (BASIS, PRO, PREMIUM, ENTERPRISE, Compliance-Abo) und vergleichbare Betreuungspauschalen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(5) Jährliche Pauschalen werden in Jahresvorauszahlung abgerechnet. Auf jährliche Vorauszahlungen kann ein Skonto von 2 % gewährt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und die Zahlung binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung erfolgt.

(6) Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skontogewährung gilt nur in den ausdrücklich vereinbarten Fällen.

(7) Bei Zahlungsverzug ist webinvasiv berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

(8) Bei Verzug mit einer Zahlung oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist webinvasiv berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen (insbesondere Hosting, Pflege, Veröffentlichungen) und/oder Vorkasse für Folgeleistungen zu verlangen. Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum der Einstellung bleibt bestehen, sofern die Einstellung auf Zahlungsverzug zurückzuführen ist.

(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von webinvasiv anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(10) Preise für laufende Pauschalpakete können von webinvasiv mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten in Textform angepasst werden. Erfolgt eine Preiserhöhung um mehr als 10 %, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.

§ 7 Laufzeit, Kündigung, Beendigung

(1) Festpreisprojekte enden mit der Abnahme oder dem Launch der vereinbarten Leistung.

(2) Pauschal-Pakete (BASIS, PRO, PREMIUM, ENTERPRISE) haben eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, ist jedoch monatlich kündbar mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende.

(3) Jahrespauschalen haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.

(4) Das Compliance-Abo hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten. Danach ist es monatlich kündbar mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende.

(5) Kündigungen müssen mindestens in Textform (E-Mail genügt) erfolgen.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für webinvasiv liegt insbesondere vor:

  • a) bei Zahlungsverzug des Auftraggebers in Höhe von mindestens zwei Monatsraten oder einer fälligen Festpreis-Rate, sofern trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine Zahlung erfolgt;
  • b) wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Auftrag ganz oder teilweise unter einen Ausschlusstatbestand nach § 3 fällt;
  • c) wenn der Auftraggeber den vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung in erheblichem Umfang nicht nachkommt;
  • d) bei Insolvenzantrag oder offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers;
  • e) bei nachhaltiger Verletzung der Pflichten zur Verschwiegenheit, zum Datenschutz oder zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

(7) Bei Kündigung eines Pauschalvertrages vor Ablauf der Mindestlaufzeit seitens des Auftraggebers ohne wichtigen Grund schuldet der Auftraggeber webinvasiv die bis zum regulären Ende der Mindestlaufzeit noch ausstehenden Monatsraten als pauschalierten Schadensersatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(8) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses entfallen alle laufenden Pflichten von webinvasiv (insbesondere Hosting, Pflege, Bewertungsantworten, Reporting). Bei einem Wechsel des Hosting-Providers oder bei Übergabe der Webseite an einen Nachfolger unterstützt webinvasiv beim Export der relevanten Inhalte und Zugänge gegen angemessenen Aufwandsersatz nach Stundensatz.

§ 8 Leistungserbringung, Subunternehmer, Termine

(1) webinvasiv ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeitende einzusetzen. webinvasiv bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner und haftet für deren Auswahl mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Vereinbarte Termine und Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Wunschtermine und nicht fixe Termine im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB.

(3) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die webinvasiv nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit zentraler Mitarbeitender, Ausfall von Drittanbietern, Verzögerung beim Auftraggeber, höhere Gewalt im Sinne von § 15), verlängern die Liefertermine entsprechend.

(4) Erbrachte Leistungen werden in der Regel per E-Mail, über Online-Tools, per Videokonferenz oder schriftlich dokumentiert. webinvasiv schuldet keine Vor-Ort-Termine, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart sind. Vereinbarte Vor-Ort-Termine im Rhein-Main-Gebiet sind in der Regel in den Pauschalpaketen enthalten; Anfahrten außerhalb des Rhein-Main-Gebiets werden mit einem Aufwandsersatz von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und gegebenenfalls Reisezeitkosten in Höhe von 65,00 € netto pro Stunde gesondert berechnet.

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Soweit Leistungen von webinvasiv werkvertragliche Elemente enthalten (insbesondere Webseiten, Logos, Videos, Imagefilme, Print-Vorlagen), erfolgt nach Fertigstellung eine förmliche Abnahme.

(2) Die Abnahme erfolgt in Textform nach Vorlage des Werks durch webinvasiv. Sofern der Auftraggeber das Werk innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vorlage nicht in Textform abnimmt oder Mängel rügt, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Das Werk gilt zudem als abgenommen, sobald der Auftraggeber es produktiv nutzt (z. B. Webseite live geschaltet, Logo auf Praxisschild verwendet, Video auf Webseite eingebunden).

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 10 Nutzungsrechte und Eigentum an Arbeitsergebnissen

(1) Grundsatz — vollständige Übertragung der Rechte: webinvasiv versteht sich ausdrücklich als Dienstleister, nicht als Rechteinhaber. An eigenschöpferischen Werken, die webinvasiv im Rahmen eines Auftrags selbst erstellt (insbesondere Layouts, Designs, Grafiken, Logos, Texte, Code, Konzepte, Audit-Berichte, Strategiepapiere, Fotos und Videos aus Eigenproduktion), überträgt webinvasiv dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung sämtliche ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Umgestaltung und Weiterübertragung an Dritte. webinvasiv macht an den so übergebenen Werken keine eigenen Verwertungsrechte geltend.

(2) Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung: Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen bei webinvasiv. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug ist webinvasiv berechtigt, die weitere Nutzung zu untersagen.

(3) Urheberpersönlichkeitsrecht: Das gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrecht des jeweiligen Urhebers (§§ 12 ff. UrhG), das in Deutschland nicht übertragbar ist, bleibt unberührt. webinvasiv und seine Mitwirkenden machen entsprechende Ansprüche im üblichen geschäftlichen Verkehr nicht geltend und verzichten insbesondere auf eine Urhebernennung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Inhalte Dritter — Ausnahme von der vollständigen Rechteübertragung: Soweit in den Arbeitsergebnissen Inhalte enthalten sind, die webinvasiv nicht selbst erstellt, sondern von Dritten lizenziert, eingekauft oder unter offenen Lizenzen übernommen hat (insbesondere Stockfotos, Stock-Videos, Schriftarten, Plugins, Open-Source-Komponenten, Musik, Drittsoftware, Templates, Icons), kann webinvasiv lediglich die ihm selbst eingeräumten Nutzungsrechte weitergeben. Eine darüber hinausgehende Rechteübertragung ist nicht möglich. Für solche Drittinhalte gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. webinvasiv weist auf bestehende Drittlizenzen und gegebenenfalls deren Beschränkungen oder laufenden Kosten hin, soweit diese erkennbar relevant sind.

(5) Bearbeitungsdateien (Quelldateien): Die Herausgabe offener Bearbeitungsdateien (z. B. Adobe-Originaldateien, Figma-Files, ungeschnittenes Rohmaterial, Source-Code in Repositories) erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern eine Übergabe nicht vereinbart ist, schuldet webinvasiv lediglich die nutzungsfähigen Endformate (z. B. exportierte Webseite, druckfertige PDF, finales Logo in vereinbarten Dateiformaten).

(6) Urhebernennung / Backlink: webinvasiv verzichtet auf eine Urhebernennung und auf einen Backlink im Footer der erstellten Webseite, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein gegenseitig vereinbarter Referenzhinweis kann auf Wunsch des Auftraggebers eingebaut werden.

§ 11 Mängelansprüche und Gewährleistung

(1) Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Abnahme oder Lieferung, in Textform rügt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(2) Bei Mängeln hat webinvasiv das Recht zur Nacherfüllung. Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu, jedoch mit folgenden Maßgaben:

  • a) webinvasiv darf zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen;
  • b) Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12;
  • c) die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Kein Mangel liegt vor, wenn die geltend gemachte Beeinträchtigung auf:

  • a) Änderungen an Algorithmen oder Geschäftsbedingungen von Plattformen Dritter (insbesondere Google, Meta, TikTok, Doctolib, Jameda) zurückzuführen ist;
  • b) Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in das Arbeitsergebnis ohne Zustimmung von webinvasiv beruht;
  • c) auf einer nicht sachgemäßen Nutzung beruht;
  • d) auf nachträglichen Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung beruht;
  • e) auf Veränderungen der eingesetzten Technologien beruht (z. B. CMS-Updates, Plugin-Updates, Browser-Versionen, Hosting-Konfigurationen);
  • f) vom Auftraggeber vorgegebene oder freigegebene Inhalte oder Konzepte betrifft.

(4) Konformität mit Rechtsvorschriften ist ausdrücklich kein Bestandteil der Gewährleistung, soweit eine entsprechende Einzelleistung nicht gesondert nach § 2 Abs. 6 beauftragt wurde.

§ 12 Haftungsbegrenzung

(1) webinvasiv haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet webinvasiv nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung von webinvasiv für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist zusätzlich der Höhe nach maximal beschränkt auf:

  • a) bei Festpreisaufträgen: die Höhe der vereinbarten Auftragssumme (netto);
  • b) bei laufenden Pauschalpaketen: das Zwölffache (12-fache) der vereinbarten monatlichen Pauschalvergütung (netto);
  • c) in jedem Fall jedoch maximal 25.000,00 € pro Schadensfall und maximal 50.000,00 € pro Vertragsjahr.

(4) Insbesondere haftet webinvasiv nicht für:

  • a) entgangene Gewinne, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden;
  • b) Schäden aus Algorithmus-Änderungen, Plattform-Änderungen oder Drittanbieter-Ausfällen (z. B. Hoster, Google, Meta);
  • c) Schäden, die durch nicht oder verspätet gelieferte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers entstanden sind;
  • d) Abmahnungen, Bußgelder oder behördliche Maßnahmen, die auf der Konformität oder Nicht-Konformität von Webseiten, Marketingmaterialien oder sonstigen Arbeitsergebnissen mit gesetzlichen Vorgaben beruhen (insbesondere DSGVO, BFSG, HWG, MBO-Ä, TTDSG/TDDDG, UWG), sofern nicht eine entsprechende Einzelleistung im Sinne von § 2 Abs. 6 ausdrücklich beauftragt und sich der Schaden gerade aus einem Verstoß gegen den dort genannten und schriftlich vereinbarten Prüfgegenstand ergibt;
  • e) den Inhalt von Texten, Bildern, Bewertungen oder Patientenkommentaren, sofern diese vom Auftraggeber vorgegeben oder freigegeben wurden;
  • f) Schäden durch Schadsoftware, Hacking-Angriffe oder unbefugten Zugriff Dritter auf Webseiten, Konten oder Daten, sofern webinvasiv den anerkannten Stand der Technik gewahrt hat;
  • g) Veränderungen an Webseiten und digitalen Auftritten, die durch technologische Entwicklungen, Updates von CMS, Plugins, Schriftarten oder Drittdiensten nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung entstehen — auch bei laufender Betreuung (siehe § 2 Abs. 7).

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von webinvasiv.

(7) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren — soweit nicht zwingend gesetzliche Mindestfristen entgegenstehen — innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis vom Schaden.

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit

(1) webinvasiv verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Auf die Datenschutzerklärung von webinvasiv wird verwiesen.

(2) Sofern webinvasiv im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Pflege von Praxis-Webseiten mit Kontaktformularen, Verwaltung von Google Business Profile, Bewertungsantworten), wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Hauptvertrages.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangen, auch über das Vertragsende hinaus.

(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht übermittelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen offenzulegen sind.

(5) Patientendaten im engeren Sinne (insbesondere Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO) werden von webinvasiv nicht verarbeitet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass solche Daten nicht in Materialien an webinvasiv enthalten sind. Sollten dennoch Patientendaten an webinvasiv gelangen, werden diese unverzüglich gelöscht und der Auftraggeber informiert.

§ 14 Referenzen und Veröffentlichungen

(1) webinvasiv ist berechtigt, den Namen, das Logo und die erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Screenshots der Webseite, Auszüge des Corporate Designs, Auszüge aus Imagefilmen) des Auftraggebers in eigenen Referenzlisten, auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Profilen, in Vorträgen, in Akquisematerialien und in Bewerbungen um Lehraufträge in angemessenem und üblichem Umfang als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

(2) Patientenbezogene Daten sind von der Referenznutzung ausgeschlossen.

(3) Der Widerspruch nach Absatz 1 kann jederzeit in Textform erklärt werden. Bereits veröffentlichte Referenzen werden in diesem Fall innerhalb angemessener Frist entfernt; eine Pflicht zur Rücknahme von Druckwerken oder bereits durchgeführten Vorträgen besteht nicht.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Wird die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag durch höhere Gewalt unmöglich, ruhen die Pflichten der betroffenen Partei für die Dauer der Behinderung.

(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien (einschließlich behördlicher Schutzmaßnahmen), Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohstoffmangel, schwerwiegende Cyber-Attacken auf zentrale Infrastruktur, längerfristige Ausfälle wesentlicher Dienstleister Dritter (Hosting, Domain-Registrare, Mail-Provider).

(3) Dauert die Behinderung länger als acht (8) Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweise auf andere Rechtsordnungen.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von webinvasiv (Mörfelden-Walldorf).

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Darmstadt. webinvasiv ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. webinvasiv weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Bei rechtzeitigem Widerspruch ist webinvasiv berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist.

(5) Schriftform / Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(6) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(7) Übertragung: Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von webinvasiv auf Dritte übertragen (z. B. im Falle einer Praxisübergabe). Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

(8) Sprache: Die deutsche Fassung dieser AGB ist allein verbindlich. Übersetzungen dienen nur der Information.

Häufige Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen (FAQ)

Diese Sektion fasst die wichtigsten Punkte unserer AGB in verständlicher Form zusammen — sowohl für Mandanten als auch für Suchmaschinen und KI-Assistenten.

Macht webinvasiv Marketing für ästhetische Schönheitseingriffe?

Nein. webinvasiv erstellt keine Werbung für rein schönheitsorientierte Eingriffe ohne medizinische Indikation — also nicht für Lifestyle- oder Wunscheingriffe wie Faltenunterspritzungen (Botox, Hyaluron, Filler), Lippenaufspritzungen, ästhetische Brust-, Nasen- oder Gesichtsoperationen ohne medizinische Indikation, Anti-Aging-Behandlungen und vergleichbare „Wunscheingriffe“. Wir bewerben sehr wohl rekonstruktive und medizinisch indizierte Eingriffe, die der Wiederherstellung nach Erkrankung, Unfall oder bei angeborenen Fehlbildungen dienen. Die Einordnung im Einzelfall liegt im Ermessen von webinvasiv. Der Ausschluss ist in § 3 unserer AGB ausdrücklich geregelt.

Ist webinvasiv ein Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragter?

Nein. webinvasiv ist Dienstleister für Marketing und Webdesign, nicht für Rechtsberatung. Hinweise auf Themen wie DSGVO, BFSG, HWG oder MBO-Ä sind keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Für rechtsverbindliche Bewertungen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.

Garantiert webinvasiv die DSGVO-Konformität meiner Webseite?

Nein. webinvasiv übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die DSGVO-Konformität von Webseiten. Selbst Webseiten, die zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig den vereinbarten Anforderungen entsprechen, können sich durch nachträgliche Änderungen an Technologien, Plugins, Skripten oder Drittdiensten verändern. Wenn Sie eine ausdrücklich juristische Konformitätsprüfung wünschen, ist dies eine gesondert beauftragte und gesondert vergütete Einzelleistung unter ausdrücklicher Nennung der jeweiligen Rechtsvorschrift (siehe § 2 Abs. 6).

Garantiert webinvasiv die Barrierefreiheit nach BFSG?

Nein, nicht im Rahmen einer Standardleistung. Eine Barrierefreiheitsprüfung nach § 3 BFSG in Verbindung mit den maßgeblichen Vorschriften der BFSGV gilt nur dann als beauftragt, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und unter Nennung der konkreten Rechtsvorschrift schriftlich vereinbart wurde. Die Prüfung bezieht sich dann ausschließlich auf den dokumentierten Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. Eine fortlaufende Konformitätsgarantie ist auch in diesem Fall nicht enthalten.

Wer ist Urheber der erstellten Webseite, des Logos und der Inhalte?

webinvasiv versteht sich als Dienstleister, nicht als Rechteinhaber. An eigenschöpferischen Werken, die webinvasiv selbst erstellt (Designs, Logos, Texte, Code, Konzepte), werden mit vollständiger Zahlung sämtliche ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten auf den Auftraggeber übertragen — einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterübertragung. webinvasiv macht an diesen Werken keine eigenen Verwertungsrechte geltend. Ausnahme: Bei Inhalten, die webinvasiv von Dritten lizenziert oder eingekauft hat (Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Open-Source-Komponenten, Musik), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters; eine darüber hinausgehende Rechteübertragung ist nicht möglich.

Wie viele Korrekturschleifen sind im Preis enthalten?

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen je Werkphase enthalten. Unbegrenzte Korrekturschleifen werden nicht geschuldet. Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder Konzeptänderungen werden als Zusatzleistung zum Stundensatz von 130,00 € netto berechnet.

Wie funktioniert die Bezahlung?

  • Festpreisprojekte unter 7.500 € netto: vollständige Vorauszahlung vor Leistungsbeginn (14 Tage Zahlungsziel).
  • Festpreisprojekte ab 7.500 € netto: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Launch/Abnahme.
  • Audit-Leistungen (Express- und Deep-Audit): vollständige Vorauszahlung.
  • Monatliche Pauschalen: monatlich im Voraus.
  • Jährliche Pauschalen: Jahresvorauszahlung, optional 2 % Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen.
  • Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Verspricht webinvasiv bestimmte Patientenzahlen oder Google-Rankings?

Nein. webinvasiv.de schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, aber keinen wirtschaftlichen Erfolg. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Suchmaschinen-Positionen, Patientenzahlen, Reichweiten oder Conversion-Raten. Solche Werte hängen von Drittfaktoren ab (Algorithmen, Wettbewerb, Patientenverhalten), die nicht beeinflussbar sind.

Was sind die Mindestlaufzeiten?

  • Festpreisprojekte enden mit Abnahme/Launch (keine Mindestlaufzeit).
  • Monatliche Pauschal-Pakete: 6 Monate, danach monatlich kündbar mit 4 Wochen Frist.
  • Jahrespauschalen: 12 Monate, danach automatische Verlängerung um ein Jahr, Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ablauf.
  • Compliance-Abo: 12 Monate, danach monatlich kündbar mit 4 Wochen Frist.

Darf webinvasiv die Webseite einer Praxis als Referenz nennen?

Ja, in angemessenem Umfang (Name, Logo, Screenshots) — sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Patientendaten sind ausdrücklich von jeder Referenznutzung ausgeschlossen.

Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten?

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt (sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist).

Kontakt für Rückfragen zu diesen AGB

webinvasiv.de – Inhaber: Kürsat Cifci
Reviolstraße 16
64546 Mörfelden-Walldorf
E-Mail: info@webinvasiv.de
Telefon: +49 162 1876305
USt-IdNr.: DE356683102

webinvasiv.de behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung oder Anpassungen des Leistungsspektrums dies erforderlich machen. Änderungen werden gemäß § 16 Abs. 4 dieser AGB mitgeteilt.