Zum Inhalt springen
webinvasiv Healthcare Communication

Recht & Compliance

Abmahnung von Arztpraxen: Verwendung von Google Fonts

Abmahnung an Arztpraxen bei Verwendung von Google Fonts | aktuelle Abmahnwelle mit 100 Euro Strafe pro Webseitenbesucher.

20. Oktober 2022 2 Min. Lesezeit

Achtung bei Google Fonts auf der Webseite: Aktuell häufen sich Meldungen über Abmahnungen zur Webseite. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Webseite betreibt, muss sie bzw. er sich vor Abmahnungen beschützen. 

Webseite prüfen lassen

Internet-Technologien (z.B. wie Google Fonts) sind neuartig und die Nutzung dieser Technologien ist mit medienrechtlichen Unklarheiten verbunden. Eine akribische Verfolgung der neuesten Internet-Urteile sind für eine rechtssichere Praxiswebseite und somit auch eine abmahmsichere Webseite unausweichlich.

Aktuell häufen sich Meldungen über Abmahnungen zur Webseiten, die Google Fonts benutzt haben. Dabei ist das in der Regel unbewusst. Führende Anbieter von Content Management Systemen (Softwareanbieter) haben extern gehostete Fonts in ihre Systeme eingebaut. Das bedeutet, dass die Praxishomepage bei jedem Besucher eine Verbindung zu den Servern von Google aufbaut, sodass Google nachverfolgen kann, wer auf wessen Webseite ist. 

Obwohl das seit 2018 illegal ist, benutzen sehr viele Webseiten-Betreiber immer noch Google Fonts, ohne vom Webseiten-Besucher eine manuelle Einwilligung einzuholen. Das ist laut DSGVO nicht mehr möglich!

Anfang des Jahres wurde in Bayern ein Webseitenbetreiber, der Google Fonts auf seiner Webseite nutzte angeklagt: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Weitergabe der personenbezogenen Daten!

Künftig 100 Euro Strafe pro Webseitenbesucher?

Das Gericht hat gegen den Webseitenbetreiber entschieden. Der Kläger erhalt eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 100 Euro! Außerdem muss der Angeklagte im Falle der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,000 Euro zahlen. Oder er muss Ordnungshaft bis zu sechs Monaten ableisten.

Wenn Sie eine Webseite haben, lassen Sie unbedingt von einem Experten prüfen, ob Sie Google Fonts eingebunden haben!

Quelle des Urteils zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2384915.html

Auch das könnte interessant für Sie sein

Typische DSGVO Fehler bei Praxiswebseiten

Beispiele und Inhalte eines Webdesigns für Ärzte

Rechtsgrundlagen für das Praxismarketing in Deutschland

Praxismarketing PDF-Checkliste

Jetzt helfen lassen

Webdesign für Ärzte ist unsere Leidenschaft. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Webseite.

Angebot für ein Webdesign