Typische DSGVO Fehler bei Praxiswebseiten
Auch für Praxiswebseiten gilt seit dem 28.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO). Viele Ärzte kümmern sich nicht um ihre Webseite und lassen typische DSGVO Fehler zu. Dies kann hohe Strafsummen in Form von Abmahnungen zur Folge haben. In diesem Text erläutern wir die typischen DSGVO Fehler auf Praxiswebseiten.
Praxiswebseiten sind ein wichtiges Instrument zur Patientenkommunikation. Im Rahmen der Digitalisierung ist über die vergangenen Jahre das Webdesign für Ärzte immer mehr zum Zentrum des Praxismarketings gerückt. Daher setzen immer mehr Ärzte bewusst auf eine moderne Webseite für die Praxis.
Webdesign für Ärzte – bitte DSGVO-konform
Da seit dem 28.05.2018 ist die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten verabschiedet wurde, müssen auch Ärzte ihre Webseite anpassen. Hierzu muss die Arztwebseite technisch so ausgerichtet sein, dass die Webseitenbenutzer vor der Weitergabe personenbezogener Daten (wie z.B. die IP-Adresse) geschützt sind.
Wir haben eine Liste aufgestellt mit den typischen DSGVO-Fehlern, die auf einer Arzt Webseite vorkommen können. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann keine juristische Auskunft über alle notwendigen Maßnahmen geben. Für eine gesetzliche Konformität Ihrer Webseite müssen Sie einen Medienrechtsanwalt einschalten, der Ihre Webseite individuell prüft.
Die typischsten Fehler im Überblick
1. Anfahrtskizze und Lageplan der Praxis auf der Praxiswebseite mit Kartendienstleistern wie z.B. Google Maps
Google Maps ist der gängigste Kartendienstleister auf Arztwebseiten. Hierzu wird ein Kartenausschnitt in die Praxiswebseite eingebettet. Bei der Einbettung von Google Maps muss jedoch geprüft werden, ob die Weitergabe von der IP-Adresse unterbunden wird. Passiert das nicht, erhält Google personenbezogene Informationen über die Webseitenbesucher.
2. Verschlüsselung der Praxiswebseite
Eine Praxiswebseite muss mit einem Schutzzertifikat versehen werden. Eine solche Zertifizierung beschützt die Arztwebseite vor Hackerangriffen. Ausgeklügelte Hackertechniken ermöglichen die Übernahme einer Webseite – sodass der Patient denkt, er sei auf der Webseite des Arztes, wird jedoch auf eine ähnlich-aufgebaute Webseite weitergeleitet. Dadurch können Hacker Schadsoftware auf den PC des Webseitenbesuchers entsenden.
Wichtig sind Verschlüsselungen allerdings auch, um den Suchmaschinen zu zeigen, dass Sie fortgeschrittene Technologien verwenden. Das wird von den gängigen Suchmaschinen wie z.B. Google begrüßt, indem verschlüsselte Webseiten besser in den Suchmaschinenergebnissen gelistet werden. Dem Benutzer der Webseite wird außerdem das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Das Symbol zur Verschlüsselung in der Browser-Link-Leiste gehört inzwischen zur gängigen Praxis.
3. Kontaktformular-Hinweise beim Webdesign für Ärzte
Bei Kontaktformularen auf Praxiswebseiten ist wichtig, dass Sie bestimmte Hinweise platzieren. Der Nutzer muss, bevor er über die Webseite eine Nachricht verwendet dem Hinweis zustimmen, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite verarbeitet werden. Fehlt dieser Hinweis, kann eine Abmahnung fällig werden.
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4. Pflichtinformationen auf Praxiswebseiten
Das Impressum und die Datenschutzerklärung müssen in das Webdesign für Ärzte in Form einer eigenen Unterseite angelegt sein. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass diese beiden Unterseiten von allen anderen Unterseiten mit maximal 2 Klicks erreichbar bleiben.
Obwohl die Vernachlässigung dieser Praxis mit hohen Strafsummen geahndet wird, gibt es erschreckenderweise noch immer Ärzte, die ihre Webseite nicht mit den entsprechenden Pflichtinformationen ausgestattet haben.
Eine neue Funktion, die auf Webseiten eingebaut wird, ist der sogenannte Cookies-Hinweis. Webseitenbetreiber haben die Verpflichtung den Webseitenbesucher über die verwendeten Cookies zu informieren. Das geschieht in der Regel über einen Hinweis-Popup, wo das Einverständnis zur Verwendung von Cookies akzeptiert werden muss.
5. Anonymisierte Nutzung von Internetdienstleistern
Die Webseite für einen Arzt besteht aus vielen kleinen Einzelteilen, die jeweils eine bestimmte Funktion erfüllen. Je mehr Funktionen in einer Webseite verwendet werden, umso langsamer wird die Ladegeschwindigkeit der Webseite.
Aus diesem Grund hat sich die Webindustrie in den vergangenen Jahren dahingehend entwickelt, dass bestimmte Einzelteile der Seite von sogenannten Internetdienstleistern geliefert werden.
Beispiel für eine solche Funktion ist die Schriftart. Es gibt Millionen von Schriftarten. Der Webdesigner hat die Aufgabe, passende Schriftarten für das Designkonzept des Arztes zu finden und in die Webseite einzuarbeiten. Da die meisten Webseitenbesucher nur die Standardschriftarten haben, nutzen Webdesigner gerne den Dienst von Google Fonts. Erst durch die Nutzung von Google Fonts ist die einheitliche Darstellung der Schriften auf der Webseite bei allen Webseitennutzern garantiert.
Technisch passiert Folgendes: sobald ein Nutzer eine bestimmte Webseite öffnet, werden die Schriftarten aus der Schriftenbibliothek von Google ebenfalls auf den Browser runtergeladen. Hier entsteht eine illegitime Weitergabe personenbezogener Daten, wenn die Anfrage nicht anonymisiert erfolgt.
Google Fonts ist nur ein Beispiel für die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Es existieren viele weitere Dienstleister, die jeweils eine Funktion auf Ihrer Webseite erfüllen. Diese Funktionen müssen über die Weitergabe personenbezogener Informationen geprüft werden. Weitere Beispiele sind
- Analyse Software wie bspw. Google Analytics oder Piwik
- Avatare
- Designbibliotheken
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