Die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland steht 2026 an einem Wendepunkt. Einzelne Bausteine wie DiGA, E-Rezept und Videosprechstunde wachsen stark – doch Interoperabilität, Regulierung und sektorübergreifende Vernetzung bleiben die entscheidenden Engpässe. Diese Marktübersicht ordnet die wichtigsten Kategorien ein, liefert aktuelle Kennzahlen und formuliert Handlungsempfehlungen für Kliniken, Praxen und Startups.
1. Das Spannungsfeld: Wachstum vs. Fragmentierung
Zwei gegenläufige Kräfte prägen den deutschen Digital-Health-Markt im Jahr 2026. Auf der einen Seite stehen beeindruckende Wachstumszahlen: Die GKV-Ausgaben für Digitale Gesundheitsanwendungen haben sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 71 % gesteigert, die Zahl der Videosprechstunden bei der Techniker Krankenkasse stieg um 23 %, und die Terminvermittlung über den 116117-Service wuchs um rund 35 %. Auf der anderen Seite steht eine fragmentierte Anbieterlandschaft, in der proprietäre Systeme, heterogene Schnittstellen und regulatorische Komplexität die Skalierung bremsen.
Der strukturelle Backbone bleibt die Telematikinfrastruktur (TI) mit KIM als sicherem Messaging-Standard und den ePA-Schnittstellen auf Basis von FHIR- und IHE-Profilen. Interoperabilität wird zunehmend über standardisierte Profile und APIs operationalisiert – in der Praxis bleibt sie jedoch der zentrale Engpass für sektorübergreifende Prozesse.
Kernzahlen auf einen Blick
- 234 Mio. € – GKV-Ausgaben für DiGA kumuliert (09/2020 – 12/2024)
- 110 Mio. € – DiGA-Ausgaben allein 2024 (+71 % ggü. 2023)
- >1 Mio. – DiGA-Verordnungen und Genehmigungen bis Ende 2024
- 711.000 – Videosprechstunden bei der TK im Jahr 2024
- 1,5 Mio. – Terminbuchungen und Vermittlungswünsche über 116117 im Jahr 2024
- 1,4 – 3,6 Mrd. € – Geschätztes Telemedizin-Marktpotenzial Deutschland 2030
2. Regulatorischer Rahmen und Telematikinfrastruktur
Deutschland verbindet EU-Produktregulierung mit sozialrechtlichen Zugangswegen und TI-Spezifikationen. Für digitale Gesundheitsanbieter ist die zentrale Frage, ob ihre Lösung „nur“ eine Kommunikations- oder Workflow-Software darstellt – oder ob die medizinische Zweckbestimmung Medizinproduktpflichten nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) auslöst.
Telematikinfrastruktur und Kernservices
In der ambulanten Versorgung sind TI-Komponenten an Finanzierungslogiken gekoppelt. Fehlende Anwendungen können zu Kürzungen der TI-Pauschale führen. Für interoperable Kommunikation ist KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als sicherer E-Mail-basierter Dienst innerhalb der TI zentral. Die gematik beschreibt KIM als sicheren Datenaustausch zwischen registrierten und authentifizierten Nutzern. Typische Anwendungsfälle in der Praxis umfassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztbriefe und allgemeine digitale Kommunikation.
Interoperabilität über Standards
Für die elektronische Patientenakte existieren FHIR-basierte Schnittstellen, die unter anderem die Dokumentensuche über IHE-MHD-Transaktionen umsetzen. Im ärztlichen Kontext werden MIO-Standards als systemübergreifende FHIR-Profile positioniert, die den einheitlichen Datenaustausch ermöglichen sollen.
Daten- und Forschungsregulierung
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das am 26. März 2024 in Kraft trat, wurde ein gesetzlicher Rahmen zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten geschaffen. Für KI-basierte Medizinprodukte ist darüber hinaus die Überlagerung von MDR und KI-Verordnung (AI Act) relevant, was die regulatorischen Anforderungen erheblich steigert.
3. Telemedizin und Videosprechstunde
Der Telemedizinmarkt in Deutschland lässt sich als signifikanter Infrastrukturbaustein modellieren: Für 2030 wird ein jährliches Marktpotenzial von rund 1,4 bis 3,6 Milliarden Euro geschätzt – je nach Szenario über Telekonsultation, Telekonsile, Telemonitoring und weitere telemedizinische Anwendungen.
Im Bereich Videosprechstunde zeigt die Praxis ein stabiles Wachstum: Die Techniker Krankenkasse verzeichnete 2024 insgesamt 711.000 Videosprechstunden, was einem Plus von 23 % gegenüber 2023 entspricht. Der Höchststand lag pandemiebedingt 2021 bei 956.000 Sitzungen – das aktuelle Niveau zeigt, dass die Videosprechstunde in der Regelversorgung angekommen ist, auch wenn sie noch nicht das Pandemiemaximum erreicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Informationen zu Voraussetzungen, Qualitätsanforderungen und Abrechnung der vertragsärztlichen Videosprechstunde bereit. Eine aktuelle Liste zertifizierter Videodienstanbieter wird im GKV-Kontext geführt und regelmäßig aktualisiert.
Hinweis für Praxen: Die Geschäftsmodelle der Videosprechstunde sind primär B2B-orientiert (Abo pro Arzt/Praxis, optionale Add-ons). Die ärztliche Behandlung selbst wird regulär abgerechnet – der Technik-Anbieter rechnet separat als Infrastrukturdienstleister ab.
Trends bis 2030
Die Videosprechstunde wird zunehmend zum Standardfeature innerhalb von Termin- und Praxisplattformen. Zu erwarten sind eine höhere Automatisierung bei Identitätsprüfung, Dokumentenaustausch und strukturierter Anamnese sowie eine stärkere Integration in KIM- und ePA-Workflows. Hybride Versorgungsmodelle, bei denen ein digitaler Erstkontakt die Präsenzversorgung ergänzt, gewinnen an Bedeutung.
4. Telemonitoring und Remote Patient Monitoring
Telemonitoring ist in Deutschland häufig als genehmigungspflichtiges Versorgungsangebot mit Kooperation zwischen primär behandelndem Arzt (PBA) und telemedizinischem Zentrum (TMZ) organisiert. Im Bereich Herzinsuffizienz sind bereits spezifische Abrechnungspositionen ausgewiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt Verfahren zur Methodenbewertung für verschiedene Telemonitoring-Indikationen.
Das geschätzte jährliche Marktpotenzial für Telemonitoring in Deutschland liegt im Jahr 2030 je nach Szenario zwischen 548 Millionen und 1,46 Milliarden Euro. Die Geschäftsmodelle sind überwiegend B2B2C-strukturiert: Geräte- und Softwarebereitstellung kombiniert mit Servicecenter- und Monitoringdiensten als Vertragspartner von Kliniken, Zentren und Krankenkassen.
Remote Patient Monitoring: Abgrenzung zu Consumer-Wearables
Die Grenze zwischen klinischem Remote Patient Monitoring und Consumer-Wearables ist regulatorisch von hoher Bedeutung. Für Deutschland wird der Umsatz mit Fitness-Trackern und Wearables im Jahr 2025 auf rund 1,6 Milliarden Euro geschätzt, wobei etwa 35 % der Erwachsenen Wearables zur Gesundheitsüberwachung nutzen. Sobald jedoch eine medizinische Zweckbestimmung vorliegt – etwa Therapiesteuerung oder Diagnoseunterstützung – greifen MDR-Pflichten einschließlich CE-Markierung und risikoklassenabhängiger Anforderungen.
Trends bis 2030
Die Entwicklung geht von Standalone-Devices hin zu integrierten „Data-to-Action“-Systemen mit KI-basierten Risk-Scores, personalisierten Interventionen und standardisierten Datenschnittstellen. Die Integration in ePA-Workflows und strukturierte Versorgungspfade wird für die Skalierung entscheidend sein.
5. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Der DiGA-Markt gehört zu den am besten quantifizierten Segmenten der deutschen Digital-Health-Landschaft. Über den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2024 berichtet der GKV-Spitzenverband folgende Kennzahlen:
DiGA-Markt in Zahlen (09/2020 – 12/2024)
- 234 Mio. € – Kumulierte GKV-Ausgaben
- 110 Mio. € – GKV-Ausgaben allein 2024 (+71 % ggü. 2023)
- >1 Mio. – Verordnungen und Genehmigungen
- 861.053 – Aktivierte Freischaltcodes
- 59 – DiGA im Verzeichnis (zum 31.12.2024, nach Streichungen)
Die Wachstumsdynamik ist bemerkenswert: Von 40 Millionen Euro im Jahr 2022 über 64 Millionen Euro 2023 (+60 %) auf 110 Millionen Euro 2024 (+71 %). DiGA sind Medizinprodukte der Risikoklassen I oder IIa, deren Aufnahme und Erprobung über das DiGA-Verzeichnis des BfArM erfolgt.
Das Preismodell folgt einem gesetzlich geregelten Pfad: Herstellerpreis in der Anfangsphase, danach Verhandlung. Der GKV-Bericht benennt Spannungsfelder rund um Nutzenbeleg, Preisniveau und die Mechanik der Erprobungsphase.
Trends bis 2030
Strengere Evidenzanforderungen, intensivere Prüfung von Verordnungswegen, Integration in strukturierte Versorgungspfade (z. B. Telemonitoring- oder Chronikerprogramme) sowie perspektivisch stärkere Interoperabilitäts-Anforderungen durch ePA-Anbindung kennzeichnen die absehbare Entwicklung.
6. KI-Diagnostik und Entscheidungsunterstützung
KI-basierte Diagnostik- und Entscheidungshilfen sind in Deutschland bislang nicht über einheitliche, deutschlandspezifische Umsatzstatistiken abgebildet. Regulatorisch entscheidend ist die Zweckbestimmung nach MDR: Greift die Software in Diagnostik oder Therapieentscheidungen ein, wird sie zum Medizinprodukt. Zusätzlich verweist die acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften auf die Relevanz der KI-Verordnung neben der MDR.
Die Geschäftsmodelle sind überwiegend B2B-orientiert: Lizenz- oder nutzungsbasierte Modelle pro Klinik, Modul oder Studie. Bei telemonitoringnahen KI-Produkten finden sich Hybridmodelle mit Grundgebühr plus patientenbezogener Abrechnung.
Trends bis 2030
Der Trend geht von „Standalone-KI“ zu eingebetteten Workflow-Agenten: Befundvorschläge, automatische Codierung und Dokumentation direkt im Primärsystem. Parallel steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Monitoring der Modellleistung und Auditierbarkeit. Datenzugang und -nutzung werden durch das GDNG und auf EU-Ebene durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) beeinflusst.
7. Praxissoftware und PVS-Landschaft
Die PVS-Landschaft in Deutschland ist über die KBV-Installationsstatistik gut dokumentiert. Die Daten (Stand 31. März 2025, ADT-Abrechnungsbasis) zeigen eine relativ fragmentierte Marktstruktur, in der kein einzelnes System die 10-Prozent-Marke deutlich überschreitet.
| System | Installationsanteil |
|---|---|
| Elefant | 9,3 % |
| psyprax | 9,1 % |
| CGM MEDISTAR BLACK PRO | 8,6 % |
| TURBOMED | 5,9 % |
| x.isynet | 5,5 % |
| Epikur | 4,9 % |
| Medical Office | 4,6 % |
| ORBIS® | 3,5 % |
| tomedo | 3,1 % |
| Sonstige | 45,5 % |
PVS sind Primärsysteme mit TI-Pflichten, darunter KIM-Unterstützung in relevanten Workflows. Die Geschäftsmodelle basieren auf B2B-SaaS oder On-Premise-Wartungsverträgen mit Modulen für Abrechnung, Dokumentation, eAU, eRezept und KIM. Zunehmend entwickeln sich PVS zu Plattform-Ökosystemen, die Terminmanagement, Kommunikation und KI-Assistenten integrieren.
Trends bis 2030
Cloud-Migration unter strengen Datenschutz- und Verfügbarkeitsanforderungen, API-Öffnung für FHIR-basierte Interoperabilität, Konsolidierung der Anbieterlandschaft und KI-gestützte Prozessautomatisierung im Praxisbetrieb.
8. Terminplattformen und Patientenportale
Der Zugang zur ärztlichen Versorgung wird zunehmend über digitale Terminplattformen gesteuert. Im öffentlichen Bereich zeigt der 116117-Terminservice eine beachtliche Dynamik: 2024 stiegen die Terminbuchungen und berechtigten Vermittlungswünsche (ohne Absagen) von 1,12 Millionen auf 1,50 Millionen – ein Zuwachs von rund 35 %. Etwa 40 % der Buchungen erfolgten 2024 online durch die Versicherten selbst (Web oder App).
Private Terminplattformen operieren überwiegend als B2B-Abos für Praxen mit optionalen Zusatzservices wie Erinnerungen, digitaler Anamnese oder Videointegration. Die Regulierung der öffentlichen Terminvermittlung basiert auf § 75 SGB V. Die Integration von Vermittlungscodes in die Praxissoftware wird weiter vorangetrieben.
Patientenportale: Von der Ablage zum aktionsfähigen Portal
Im Bereich Patientenportale entwickelt sich die Funktionalität von reiner Dokumentenablage hin zu aktionsfähigen Plattformen mit Medikationslisten, strukturierten Daten, Consent-Management und elektronischer Kommunikation. Die ePA-Schnittstellen auf FHIR-Basis bilden den technischen Anker. Auf EU-Ebene adressiert der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) die Kontrolle über Gesundheitsdaten und den Binnenmarkt für elektronische Patientendatensysteme.
9. Interoperabilität: Standards, Schnittstellen und der Weg zur Vernetzung
Interoperabilität ist das zentrale Nadelöhr der deutschen Digital-Health-Infrastruktur. Technisch stehen die Bausteine bereit: FHIR-basierte ePA-Schnittstellen, KIM als sicherer Transportdienst, MIO-Profile als einheitliche FHIR-Austauschformate. In der Praxis scheitert die Umsetzung häufig an heterogenen Primärsystemen, fehlenden Testregimen und proprietären Lock-ins.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Datenobjekte und Integrationspunkte im deutschen Digital-Health-Ökosystem wiederkehrend relevant sind:
| Datenobjekt / Integrationspunkt | Standard / Dienst | Funktion |
|---|---|---|
| Dokumentenreferenz (ePA) | FHIR DocumentReference / IHE MHD | Suche und Verwaltung von Patientendokumenten |
| Sichere Kommunikation | KIM (Kommunikation im Medizinwesen) | Verschlüsselter Nachrichtentransport zwischen Leistungserbringern |
| Medikationsliste | MIO Medikationsplan (FHIR-Profil) | Systemübergreifender Austausch der Medikation |
| Arztbrief / Befund | KIM-Attachment / ePA-Dokument | Strukturierte Befundübermittlung |
| Telemonitoring-Daten | Gerätespezifisch → ePA-Anbindung (perspektivisch) | Vitaldaten aus Monitoring-Geräten |
| DiGA-Daten | App-spezifisch → ePA-Interop (in Diskussion) | Therapiedaten aus digitalen Anwendungen |
| Einwilligung / Consent | ePA-Consent-Management | Patientenkontrolle über Datenzugriff |
10. Empfehlungen bis 2030
Für Kliniken
Hohe Priorität: Telemonitoring-Fähigkeit aufbauen
TMZ-Strukturen etablieren, klare Kooperationsmodelle zwischen PBA und TMZ definieren, Abrechnungs- und Qualitätssicherung absichern – insbesondere für indikationsspezifische Programme wie Herzinsuffizienz.
Hohe Priorität: Interoperabilität als Produkt managen
ePA-kompatible Dokumentenflüsse (FHIR/MHD) implementieren, standardisierte KIM-Kommunikation sicherstellen, klare Rollen und Consent-Prozesse definieren.
Mittlere Priorität: KI-Diagnostik kontrolliert einführen
Nur mit belastbarer klinischer Validierung, MDR-/KI-Compliance und aktivem Monitoring der Modellleistung. Datenschutz und Data-Governance frühzeitig einbinden.
Für Praxen
Hohe Priorität: PVS-Roadmap prüfen
TI-Anwendungen und -Versionen sichern, einschließlich KIM-Updates, da Finanzierungsmechaniken an Funktionsnachweise gekoppelt sind. Wer TI-Pflichten nicht erfüllt, riskiert Kürzungen.
Hohe Priorität: Kommunikationskanäle rationalisieren
116117-Integration, Online-Buchung, Videosprechstunde und asynchrone Kontaktwege sinnvoll bündeln. Ziel: bessere Erreichbarkeit bei gleichzeitiger Reduktion der administrativen Last.
Mittlere Priorität: DiGA strukturiert einsetzen
Indikationsfit prüfen, Adhärenz begleiten und – wo möglich – in bestehende Behandlungspfade einbetten.
Für Startups
Hohe Priorität: Erstattungsweg frühzeitig klären
DiGA-Pfad verlangt Evidenz und Regulierungsmechanik. Telemonitoring und RPM sind stärker programm- und vertragspartnergetrieben. Videosprechstunde ist zunehmend Commodity. Die strategische Weichenstellung muss früh erfolgen.
Hohe Priorität: Interoperabilität und Security by Design
FHIR-Profile, KIM-Workflows sowie klare Datenschutz- und Datenmanagementkonzepte als Markteintrittsvoraussetzung verstehen – nicht als nachträglichen Aufwand.
Mittlere Priorität: KI-Produkte regulatorisch absichern
Doppelperspektive MDR und AI Act beachten, robustes Post-Market-Monitoring einplanen und klinische Validierung nicht unterschätzen.
Quellen und weiterführende Links
Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Primärquellen aus dem deutschen Gesundheitswesen. Nachfolgend eine Auswahl der wichtigsten institutionellen Referenzen:
- GKV-Spitzenverband – DiGA-Bericht 2024, Videodienstanbieter-Liste
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Installationsstatistik PVS, Evaluationsbericht 116117-Terminservice, Informationen zur Videosprechstunde und KIM
- gematik GmbH – TI-Dashboard, KIM-Beschreibung, FHIR ePA-Schnittstellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – DiGA-Verzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Methodenbewertung Telemonitoring
- 116117.de – Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen
- EU-Kommission – Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS)
- EUR-Lex – EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)
- EU-Kommission – KI-Verordnung (AI Act)
- IHE Deutschland – IHE-Profile und Interoperabilitätsstandards
- acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften – KI-Medizinprodukte und Regulierung
Disclaimer: Alle Kennzahlen und Einordnungen basieren auf den oben genannten öffentlich zugänglichen Quellen. Die Darstellung ersetzt keine individuelle Rechts-, Regulierungs- oder Strategieberatung. Für verbindliche Auskünfte zu regulatorischen Anforderungen wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Institutionen.