Die Ärztin spricht mit dem Patienten, eine Software hört zu und legt danach einen Entwurf für die Akte vor. Diese Form der Dokumentation heißt Ambient Listening. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer beschreibt sie in seiner Stellungnahme zur KI in der Medizin vom Januar 2025.
Der Bedarf ist groß. In einer Umfrage der Stiftung Gesundheit unter 957 niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten wünschten sich im Frühjahr 2026 44,0 Prozent KI-gestützte Dokumentation und Spracherkennung. Nur die automatische Abrechnung lag mit 45,2 Prozent knapp davor.
Anbieter und Preise
Stand 26.09.2026, Angaben laut Anbieter, Preise soweit genannt zuzüglich Mehrwertsteuer.
| Anbieter | Preis laut Anbieter | Was der Anbieter angibt |
|---|---|---|
| Tandem Health | 125 € je Nutzer im Monat | Medizinprodukt der Klasse IIa; Anbindung an inSuite, x.concept und tomedo |
| Noa Notes von Docplanner | 59 € bis 109 € im Monat, einmalig 99 € oder 199 € Einrichtung | Hosting in Frankfurt |
| Nixi AI | Basisversion kostenlos, Pro 828 € im Jahr | Hosting in Frankfurt, Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten |
| Heidi Health | kostenloser Einstieg, weitere Tarife ohne öffentlichen Preis | C5-Testat und ISO 27001 laut Trust Center; Anbindung unter anderem an x.isynet, T2med und x.concept |
| Microsoft Dragon Copilot | kein öffentlicher Preis | Hosting in Frankfurt und Berlin, laut Microsoft kein Medizinprodukt |
| In der Praxissoftware | meist über Wartungsvertrag oder Zusatzmodul | medatixx x.scribe mit Corti, CGM one DokuAssistent für ALBIS, tomedo.Intelligence für Bestandskunden ohne Aufpreis |
Alle Werkzeuge mit Filter nach C5-Testat und Serverstandort stehen im Vergleich der KI-Werkzeuge.
Wann die Aufnahme eine Zustimmung braucht
Die Dokumentation gehört zur Behandlung. Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten dafür gesetzlich erlaubt, eine zusätzliche Einwilligung ist nicht nötig.
Für die Aufnahme des Gesprächs gilt § 201 StGB: Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar. Befugt ist die Aufnahme, wenn alle Beteiligten zustimmen. Ob eine Software, die live mitschreibt und keine Audiodatei speichert, unter diese Vorschrift fällt, hat bisher kein oberstes Gericht entschieden. Ich rate deshalb, vor jedem Gespräch zu fragen.
Läuft die Software in der Cloud, gelten dieselben Bedingungen wie bei jedem anderen Dienstleister: Auftragsverarbeitungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung des Anbieters nach § 203 StGB und für Kassenpraxen ein C5-Testat nach § 393 SGB V.
Prüfung vor dem Akteneintrag
Nach § 630f BGB muss die Patientenakte die wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse richtig wiedergeben, spätere Änderungen müssen erkennbar bleiben. Ein KI-Entwurf kann Dinge enthalten, die im Gespräch nie gesagt wurden, oder eine Verneinung verlieren. Er wird deshalb gelesen und korrigiert, bevor er in die Akte geht. Mit der Frage, wie man solche KI-Zusammenfassungen verlässlich prüft, beschäftige ich mich in meiner Masterarbeit an der Hochschule Darmstadt am Beispiel deutscher Arztbriefe.
Wann die Software ein Medizinprodukt wird
Reine Transkription ist nach der Leitlinie der EU-Kommission MDCG 2019-11 in der Regel kein Medizinprodukt. Sobald eine Software aus dem Gespräch Diagnosen vorschlägt oder Befunde bewertet, kann sie eines werden. Tandem Health ist nach eigener Angabe als Medizinprodukt der Klasse IIa zertifiziert, Microsoft schließt das für Dragon Copilot ausdrücklich aus, bei den übrigen Anbietern der Tabelle findet sich keine Angabe.
Mustertext für die Patienteninformation
In unserer Praxis kann eine Software das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mitschreiben. So bleibt im Gespräch mehr Zeit für Sie. Wir fragen Sie vorher, und Sie können jederzeit ablehnen. Ihre Behandlung ändert sich dadurch nicht. Den Eintrag in Ihre Akte prüft immer die Ärztin oder der Arzt. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie am Empfang und auf unserer Website.
Als Aushang lässt sich der Text mit dem Praxisaushang-Werkzeug gestalten. Stimmen Sie ihn vorher mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Wenn Sie ein solches System einführen möchten, begleite ich die Auswahl, die Patienteninformation und die Einweisung des Teams, sprechen Sie mich an. Den Überblick über alle KI-Anwendungen gibt der Beitrag KI in der Arztpraxis: Was erlaubt ist.
Vor dem Start
- Zustimmung vor jedem Gespräch erfragen und in der Akte vermerken
- Beim Anbieter klären, ob Audio gespeichert wird, wo und wie lange
- Auftragsverarbeitungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung und bei Kassenpraxen das C5-Testat vorlegen lassen
- Festlegen, wer jeden Entwurf prüft und freigibt
- Einen Ablauf ohne Aufnahme bereithalten für alle, die ablehnen
Quellen
- Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer: Künstliche Intelligenz in der Medizin, 14.01.2025
- Bundesärztekammer und KBV: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung, Stand 01.10.2025
- Stiftung Gesundheit: Im Fokus: Digitalisierung und KI in der Arztpraxis, 20.04.2026
- EU-Kommission: MDCG 2019-11 Rev. 1, Qualifizierung und Klassifizierung von Software, Juni 2025
- Gesetze im Internet: § 201 StGB, § 630f BGB, § 393 SGB V, abgerufen 26.09.2026
- Anbieterseiten von Tandem Health, Noa Notes, Nixi AI, Heidi Health, Microsoft, medatixx und CGM, abgerufen 25. und 26.09.2026