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KI in der Arztpraxis

KI-Kompetenz im Praxisteam: Was Artikel 4 jetzt verlangt

Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 der KI-Verordnung in neuer Fassung. Was Praxen für die KI-Kompetenz ihres Teams tun müssen und wie sie es dokumentieren.

26. September 2026 4 Min. Lesezeit

Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seitdem wird sie oft als Schulungspflicht beschrieben, auch in einem früheren Beitrag auf dieser Website. Am 27. Juli 2026 hat sich der Wortlaut geändert: Die Digital-Omnibus-Verordnung der EU hat Artikel 4 neu gefasst.

Was sich geändert hat

In der ursprünglichen Fassung der KI-Verordnung ergriffen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.

In der neuen Fassung ergreifen sie Maßnahmen, „um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals“ zu unterstützen. Dazu heißt es ausdrücklich, die Verpflichtung verpflichte sie nicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“.

Eine Arztpraxis, deren Team ChatGPT, einen Telefonassistenten oder eine Dokumentationssoftware nutzt, ist Betreiberin im Sinne der Verordnung. Die Pflicht trifft sie also weiterhin, in der neuen Fassung.

Was nicht verlangt wird

  • Kein Zertifikat. Die EU-Kommission hält in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz fest, dass kein Zertifikat nötig ist und interne Aufzeichnungen über Schulungen oder andere Maßnahmen genügen. Die Bundesnetzagentur, in Deutschland die zuständige Aufsicht, sieht keine Zertifizierungspflicht und kein festes Kursformat vor.
  • Kein Bußgeld. Weder Artikel 99 der Verordnung noch § 15 KI-MIG, das deutsche Durchführungsgesetz, enthalten einen Bußgeldtatbestand für Artikel 4.
  • Keine Stundenzahl. Der Umfang richtet sich nach Vorwissen, Aufgabe und den eingesetzten Werkzeugen.

Was eine sinnvolle Maßnahme in der Praxis ist

Schweigepflicht, Datenschutz und ärztliche Sorgfalt gelten unabhängig von Artikel 4, und ein Team, das seine Werkzeuge kennt, hält sie leichter ein. Ich halte eine Schulung deshalb für sinnvoll, wenn sie an den Werkzeugen ansetzt, die das Team tatsächlich nutzt, und an den Situationen, in denen etwas schiefgehen kann. Fünf Inhalte gehören für mich dazu:

  1. Welche KI-Werkzeuge in der Praxis freigegeben sind und welche nicht.
  2. Was eingegeben werden darf, und warum ein Befund ohne Namen noch nicht anonym ist.
  3. Wie man eine KI-Antwort prüft, bevor sie eine Patientin oder einen Patienten erreicht.
  4. Was zu tun ist, wenn der Telefonassistent oder die Dokumentationssoftware etwas falsch erfasst.
  5. Wer im Team ansprechbar ist, wenn jemand unsicher ist.

So dokumentieren Sie es

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen festzuhalten. Dafür reicht ein Eintrag im Qualitätsmanagement mit Datum, Dauer, Teilnehmenden, Themen und den behandelten Werkzeugen. Eine Teilnahmebestätigung hält fest, was stattgefunden hat. Ein staatliches Zertifikat für KI-Kompetenz gibt es nicht. Welche Regeln das Team dabei festhält, zeigt die Vorlage für eine KI-Richtlinie.

Ein ausformuliertes Schulungskonzept in Bausteinen gibt es frei nutzbar auf kuersatcifci.de.

Welche Kurse es gibt

Für Ärztinnen und Ärzte gibt es Fortbildungen mit Punkten. Die Kursreihe „Dr. med. KI“ des KI-Campus ist kostenlos, der erste Kurs bringt 9 Punkte der Landesärztekammer Baden-Württemberg. AMBOSS bietet „KI-Kompetenz in der Medizin“ für 49 Euro mit 3 Punkten an. Für MFA hat das PKV Institut ein zweistündiges Online-Seminar für 89 Euro im Programm.

Diese Kurse vermitteln Grundlagen. Für die Werkzeuge und Abläufe Ihrer eigenen Praxis biete ich Teamschulungen vor Ort oder online an, sprechen Sie mich an. Den Überblick über alle KI-Anwendungen gibt der Beitrag KI in der Arztpraxis: Was erlaubt ist.

Quellen