Zum Inhalt springen
webinvasiv Healthcare Communication

KI in der Arztpraxis

KI in der Arztpraxis: Was erlaubt ist

Telefonassistent, KI-Dokumentation, Chatbot, ChatGPT: Welche KI-Anwendungen eine Arztpraxis heute nutzen darf, welche Regeln seit Sommer 2026 gelten und wo die Grenze liegt.

26. September 2026 5 Min. Lesezeit

Das Angebot an KI-Werkzeugen für Arztpraxen wächst schnell: Telefonassistenten, die Anrufe annehmen, Software, die im Sprechzimmer mitschreibt, Chatbots für die Website. Nach einer Befragung von Bitkom und Hartmannbund setzen 15 Prozent der Praxen KI bereits in mindestens einem Bereich ein.

Ob eine Anwendung erlaubt ist, entscheiden drei Regelwerke, die gleichzeitig gelten: Schweigepflicht und Datenschutz, das Sozialrecht für Kassenpraxen und die EU-KI-Verordnung.

Schweigepflicht, Datenschutz und Sozialrecht

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen in ihren Hinweisen zur ärztlichen Schweigepflicht (Stand Oktober 2025) klar, dass Schweigepflicht und Datenschutz beim Einsatz von KI uneingeschränkt gelten. Patientendaten dürfen deshalb nur an einen Anbieter gehen, der als Auftragsverarbeiter vertraglich gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. § 203 StGB erlaubt die Weitergabe an solche mitwirkenden Dienstleister, soweit sie für deren Aufgabe erforderlich ist.

Für Kassenpraxen kommt § 393 SGB V hinzu. Wer Gesundheitsdaten in einer Cloud verarbeiten lässt, braucht einen Anbieter, der in Deutschland, der EU oder einem gleichgestellten Staat verarbeitet, eine Niederlassung im Inland hat und ein aktuelles C5-Testat des BSI vorlegt. Für Systeme, die nach dem 30. Juni 2025 neu auf den Markt gekommen sind, genügt in den ersten 18 Monaten das einfachere Typ-1-Testat.

Die ärztliche Verantwortung ändert sich durch KI nicht. Die KBV schreibt in ihrem PraxisWissen zur KI, dass KI-Systeme unterstützen und ärztliche Leistungen nicht ersetzen. Anamnese, Diagnose, Aufklärung und Therapieentscheidung darf eine Praxis nach der Delegationsvereinbarung nicht einmal an qualifiziertes Personal abgeben. Für eine Software gilt das genauso.

Was die KI-Verordnung verlangt

  • Seit 2. August 2026: Telefonassistenten und Chatbots müssen spätestens zu Beginn des Gesprächs erkennen lassen, dass eine KI spricht (Artikel 50 KI-Verordnung).
  • Seit 27. Juli 2026: Artikel 4 gilt in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung. Praxen ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Teams zu unterstützen, ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Einen Bußgeldtatbestand dafür gibt es weder in der Verordnung noch in § 15 KI-MIG. Einzelheiten im Beitrag KI-Kompetenz im Praxisteam.
  • Ab 2. August 2028: Pflichten für Hochrisiko-KI in zertifizierten Medizinprodukten.

Die Ampel für den Praxisalltag

AnwendungAmpelWorauf es ankommt
Texte ohne Patientendaten: Aushang, Urlaubsnotiz, Stellenanzeigegrünfachlich gegenlesen; bei Werbung gelten Heilmittelwerbegesetz und UWG
Fragen ohne jeden PersonenbezuggrünAlter, Wohnort, seltener Befund und Datum machen eine Person oft auch ohne Namen erkennbar
KI-TelefonassistentgelbKI-Hinweis zu Beginn, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutz-Folgenabschätzung, klarer Notfallweg
KI-Dokumentation im SprechzimmergelbAufnahme nur mit Zustimmung, jeder Eintrag wird ärztlich geprüft
Chatbot auf der Praxis-Websitegelbnur Organisatorisches, Antworten regelmäßig kontrollieren
Business-Tarif oder lokales Modell für Texte mit PatientenbezuggelbVertrag, Datenwege, Training durch den Anbieter, bei Kassenpraxen Standort und C5-Testat
Patientendaten in privaten oder kostenlosen KI-Kontenrotkeine abgesicherte Dienstleisterkette, die Schweigepflicht ist berührt
KI als alleinige Diagnoseinstanzrotder ärztliche Standard gilt weiter, jede Empfehlung wird auf Plausibilität geprüft
Heimliche Aufnahme des Patientengesprächsrotstrafbar nach § 201 StGB

Die gelben Anwendungen gehören vor dem Start zu Ihrem Datenschutzbeauftragten, er prüft den Einzelfall.

Womit Praxen anfangen können

Aus meiner Arbeit mit Praxisteams würde ich im grünen Bereich beginnen. Aushänge, Patienteninformationen in einfacher Sprache, Übersetzungen allgemeiner Hinweise und Stellenanzeigen entlasten das Team sofort und berühren keine Patientendaten. Dabei lernt das Team die Schwächen der Werkzeuge kennen, bevor es um Telefon oder Dokumentation geht. Die gemeinsamen Regeln dafür hält eine KI-Richtlinie fest. Wie das Team reagiert, wenn Patientinnen und Patienten schon mit einer KI-Antwort kommen, zeigen die Textbausteine fürs Praxisteam.

Für die gelben Anwendungen braucht es eine Auswahl: Welcher Anbieter passt zur Praxissoftware, zur Telefonanlage und zu den Anforderungen an den Datenschutz? Die Anbieter mit Preisen und Nachweisen stehen im Vergleich der KI-Werkzeuge. Diese Auswahl übernehme ich herstellerunabhängig. Ich prüfe die Unterlagen der Anbieter, richte die Werkzeuge ein und schule das Team, die rechtliche Freigabe gibt Ihr Datenschutzbeauftragter. Wenn Sie wissen möchten, was davon in Ihrer Praxis Zeit spart, sprechen Sie mich an.

Quellen