Eine Ärztin sah sich im vergangenen Winter auf TikTok ein Mittel gegen Erektionsprobleme empfehlen. Das Video hatte sie nie aufgenommen. Jemand hatte ein echtes Video von ihr genommen und Stimme und Mundbewegungen mit KI verändert. CORRECTIV hat den Fall recherchiert und zwölf Ärztinnen und Ärzte gefunden, deren Gesichter für dieselben Rote-Bete-Kapseln missbraucht wurden.
Die Betroffenen meldeten die Videos in der App und per E-Mail, eine Ärztin zusätzlich als widerrechtlichen Inhalt. Auch Patientinnen und Patienten meldeten sie. Verschwunden sind die Videos erst nach knapp drei Monaten, kurz nachdem CORRECTIV bei TikTok nachgefragt hatte. Die Bundesärztekammer sieht in solchen Fälschungen eine Gefahr für das Vertrauen in den Arztberuf und für den Patientenschutz.
Bekannte Ärzte aus dem Fernsehen trifft es schon länger. Die Verbraucherzentralen warnen vor gefälschter Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, etwa gegen Diabetes oder zum Abnehmen, meist gebaut aus echten Talkshow-Interviews mit einer KI-Stimme. Bei der telefonischen Bestellung eines dieser Mittel wurde Kundinnen und Kunden laut Verbraucherzentrale geraten, ihre Diabetes-Tabletten wegzulassen. Viele der Produkte tauchen auch auf gekaperten oder gefälschten Websites angeblicher Arztpraxen auf.
Daneben treten Ärztinnen und Ärzte auf, die es nie gegeben hat. Die spanische Faktencheck-Redaktion Maldita.es hat im Juli allein auf YouTube 1.046 Kanäle gezählt, in denen KI-Figuren in Arztkleidung und mit Stethoskop Heilversprechen machen, etwa zu Krebs oder Diabetes. Einige dieser Figuren betreiben auch Profile auf Instagram und Facebook, dort teils ohne Hinweis auf KI.
Ohne Kennzeichnung verstoßen solche Videos gegen die Regeln der Plattformen. TikTok verlangt in seinen Community-Richtlinien eine Kennzeichnung für KI-Inhalte, die realistisch wirkende Personen zeigen, und verbietet, das Abbild von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zu verwenden. Auf Instagram und Facebook kann Meta das Label „KI-Info“ verlangen, wenn ein Video fotorealistisch erzeugt oder verändert wurde oder eine realistische KI-Stimme enthält. Die meisten der gefälschten Arztvideos waren laut CORRECTIV nicht gekennzeichnet. TikTok wertete die Meldungen der Betroffenen als „keinen Verstoß“ gegen seine Richtlinien.
Rechtlich mehr Gewicht hat eine Meldung nach dem Digital Services Act, dem EU-Gesetz über digitale Dienste. Nach Artikel 16 müssen Plattformen den Eingang einer Meldung über rechtswidrige Inhalte bestätigen, wenn eine Kontaktadresse angegeben ist, und ihre Entscheidung samt möglicher Rechtsbehelfe mitteilen. Auf TikTok ist das ein eigener Meldegrund für widerrechtliche Inhalte, getrennt von den Meldungen wegen Verstößen gegen die Community-Richtlinien.
Gegen gefälschte Ärztinnen und Ärzte hilft am ehesten eine Praxis, deren echte Gesichter und Stimmen die Patientinnen und Patienten kennen. Die Fälschungen im CORRECTIV-Fall entstanden aus Videos, die die Betroffenen selbst veröffentlicht hatten. Wer sichtbar ist, liefert also Material. Bemerkt wurden die Fälschungen aber auch von Menschen, die die echten Ärztinnen und Ärzte kannten. Einen der Betroffenen sprachen Patientinnen und Patienten in der Sprechstunde darauf an. Für Praxen bietet es sich deshalb an, mit den Menschen aus dem eigenen Team aufzutreten, mit Namen und in den Räumen, die Patientinnen und Patienten aus dem Wartezimmer kennen.
Für die Praxis selbst gilt das Berufsrecht. Nach § 27 der Musterberufsordnung, der Vorlage für die Berufsordnungen der Landesärztekammern, sind sachliche berufsbezogene Informationen erlaubt, Werbung für Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig. Berufswidrige Werbung durch andere dürfen Ärztinnen und Ärzte weder veranlassen noch dulden. Wer eine Fälschung entdeckt, meldet sie am besten sofort und bewahrt die Meldung auf.
Für eigene Videos gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz, das irreführende Werbung verbietet, etwa den Eindruck, ein Erfolg sei sicher. Was in Kurzvideos erlaubt ist, beschreibt der Leitfaden zu Instagram Reels für Ärzte. Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt, braucht nach dem Recht am eigenen Bild ihre Einwilligung. Dieselbe Vorschrift schützt Ärztinnen und Ärzte davor, dass ihr Bildnis ohne Einwilligung verbreitet wird. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn Patientinnen und Patienten ein solches Video ansprechen, hilft ein Satz, den das ganze Team kennt: In dieser Praxis empfiehlt niemand Produkte über soziale Medien. Wer weiterlesen möchte, bekommt zwei Adressen: gesund.bund.de, das Portal des Bundesgesundheitsministeriums, und gesundheitsinformation.de vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Wie das Team auf mitgebrachte KI-Antworten reagiert, steht im Beitrag KI-Diagnose mitgebracht.
Was eine Praxis tun kann
- Echte Kanäle nennen: Auf der Website steht, unter welchen Konten die Praxis in sozialen Medien auftritt, und jedes Profil verlinkt auf die Website.
- Klarstellung vorbereiten: Ein kurzer Text für Website und Profile liegt bereit, der im Ernstfall sagt, dass ein Video gefälscht ist und wo die echten Kanäle zu finden sind.
- Fälschung sichern: Link, Kontoname, Datum und Bildschirmfotos festhalten, bevor das Video verschwindet.
- Auf TikTok melden: den Meldegrund für widerrechtliche Inhalte wählen, die Begründung nennen, etwa Bildnis ohne Einwilligung und falsche Heilversprechen, und Name und E-Mail-Adresse angeben.
- Auf Instagram und Facebook melden: Für Konten, die sich als Sie ausgeben, gibt es eigene Meldewege bei Instagram und Facebook, auch ohne eigenes Konto.
- Ablehnung anfechten: Gegen die Entscheidung einer Plattform steht nach Artikel 20 des Digital Services Act mindestens sechs Monate lang eine kostenlose Beschwerde offen.
- Kammer und Verbraucherzentrale informieren: die eigene Landesärztekammer über den Missbrauch des Namens, die Verbraucherzentralen über die beworbenen Produkte. Ob sich zivilrechtlich etwas erreichen lässt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Medienrecht.
- Eigene KI-Inhalte kennzeichnen: Wer selbst mit KI-Stimme oder KI-Video arbeitet, setzt das Label der Plattform. TikTok verlangt das ausdrücklich, wenn eine KI die Stimme einer echten Person nachbildet.
- Eigene Videos aufbauen: Wie medizinische Aufklärungsvideos entstehen, die unter dem Namen der Praxis erscheinen und zu ihren Zielen passen, steht auf der Seite Aufklärungsvideos für Arztpraxen.
Quellen
- CORRECTIV: „Massiv rufschädigend“: Tiktok ignoriert Deepfake-Werbung mit Ärzten, 13.02.2026
- Verbraucherzentrale: Vorsicht, Fake-Werbung: Prominente als Lockvögel für Nahrungsergänzungsmittel, Stand 13.10.2026
- Maldita.es: YouTube’s fake doctors: over 1,000 channels created using AI, 31.07.2026
- TikTok: Community-Richtlinien, Integrität und Authentizität, gültig ab 24.09.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Meta-Hilfebereich: KI-Inhalte in Meta-Produkten identifizieren, abgerufen am 18.10.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, 19.10.2022
- Bayern.Recht: OLG Bamberg, Endurteil vom 18.03.2026, 3 UKl 5/25 e
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Fassung vom 13.05.2026
- Gesetze im Internet: § 3 Heilmittelwerbegesetz, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetze im Internet: § 22 Kunsturhebergesetz, abgerufen am 18.10.2026
- Instagram-Hilfebereich: Ein Konto melden, das dich auf Instagram nachahmt, abgerufen am 18.10.2026
- Facebook-Hilfebereich: Ein Facebook-Profil oder eine Facebook-Seite melden, die sich für dich oder jemand anderen ausgibt, abgerufen am 18.10.2026