Ein Vorbereitungsblatt für die Darmspiegelung oder ein Aushang zur Rezeptbestellung ist in der Praxis schnell geschrieben. Ob Patientinnen und Patienten den Text verstehen, merkt das Team meist erst an den Rückfragen am Telefon.
Im zweiten Health Literacy Survey Germany, kurz HLS-GER 2, hatten in der Erhebung von Ende 2019 und Anfang 2020 58,8 Prozent der Befragten eine geringe Gesundheitskompetenz. Gemeint ist die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden.
Für Praxen ist ein Einzelergebnis derselben Studie aufschlussreich: 46,5 Prozent der Befragten fanden es schwierig oder sehr schwierig, die Begriffe zu verstehen, die Ärztinnen und Ärzte verwenden.
Genau hier kann KI einer Praxis Arbeit abnehmen. Ein KI-Sprachmodell macht aus einem Fachtext schnell eine Fassung mit kurzen Sätzen und Alltagswörtern oder eine Übersetzung. Dafür braucht die Praxis klare Regeln für Patientendaten und eine fachliche Prüfung jedes Textes.
Einfache Sprache und Leichte Sprache
Einfache Sprache behält alle Informationen des Ausgangstextes und macht ihn besser lesbar. Sie richtet sich laut DIN Media an alle, auch an Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Seit Mai 2024 gibt es dafür die Norm DIN 8581-1.
Leichte Sprache enthält nur die wichtigsten Informationen, in sehr kurzen Sätzen mit bekannten Wörtern. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Nach den Regeln des Netzwerks Leichte Sprache prüfen zwei oder mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten jeden Text. Die Empfehlungen der DIN SPEC 33429 vom März 2025 regeln auch die Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer.
Für die meisten Merkblätter einer Praxis ist Einfache Sprache das realistische Ziel, und dafür eignet sich KI gut. Leichte Sprache heißt ein KI-Entwurf erst, wenn Menschen aus der Zielgruppe ihn geprüft haben.
Wofür sich KI in der Praxis eignet
Geeignet sind Texte, die für viele Patientinnen und Patienten gleich lauten: Vorbereitungsblätter, der Ablauf einer Untersuchung, Aushänge, Website-Texte und Recall-Texte, also Erinnerungen an Vorsorge oder Impfungen. Solche Texte enthalten keine Angaben zu einer einzelnen Person und stehen deshalb in der Ampel für KI in der Arztpraxis auf Grün.
Laut Statistischem Bundesamt sprachen 2024 rund 15,5 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause vorwiegend oder ausschließlich eine andere Sprache als Deutsch, am häufigsten Türkisch, Russisch und Arabisch. Wie gut sie Deutsch verstehen, erfasst die Statistik nicht.
Eine Übersetzung sollte erst hinausgehen, wenn eine Muttersprachlerin oder ein Muttersprachler sie gegengelesen hat. Begriffe wie Bereitschaftspraxis oder Vermittlungscode können zusätzlich auf Deutsch in Klammern stehen, damit Patientinnen und Patienten sie am Telefon wiedererkennen.
Beim Vereinfachen kann außerdem ein Warnhinweis verloren gehen. Deshalb prüft eine Ärztin oder ein Arzt jeden KI-Text mit medizinischem Inhalt. Verantwortlich für den Inhalt bleibt die Praxis, die den Text herausgibt.
Was die Aufklärung verlangt
Nach § 630e BGB muss die Aufklärung für die Patientin oder den Patienten verständlich sein. Sie erfolgt mündlich, schriftliche Unterlagen dürfen das Gespräch ergänzen.
Die Gesetzesbegründung wird deutlicher. Wer nur schwer folgen kann, wird in leichter Sprache aufgeklärt, wer nicht ausreichend Deutsch spricht, in einer Sprache, die er versteht. Erforderlichenfalls kommt eine sprachkundige Person hinzu, etwa eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher, auf Kosten der Patientin oder des Patienten.
Ein übersetztes Merkblatt kann das Gespräch vorbereiten und danach zum Nachlesen dienen. Das Aufklärungsgespräch selbst führt weiterhin die Ärztin oder der Arzt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo die Grenze liegt
Die Grenze ist klar: Befunde und alles andere mit Personenbezug gehören nicht in kostenlose oder private Konten bei Diensten wie ChatGPT oder Gemini. Google schreibt in seinem Datenschutzhinweis zu Gemini selbst, man solle keine vertraulichen Informationen eingeben, und ein Teil der Chats wird von Menschen geprüft.
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Dienstleistern dürfen sie Patientengeheimnisse nur offenbaren, soweit das für deren Mitwirkung erforderlich ist, und müssen sie zur Geheimhaltung verpflichten. Datenschutzrechtlich kommt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO hinzu, also ein Vertrag, der den Anbieter an die Praxis bindet und Zweck und Art der Verarbeitung festlegt.
Für Texte mit Patientenbezug bleiben damit zwei Wege: ein Werkzeug mit einem solchen Vertrag, das die Eingaben nicht zum Training nutzt, oder ein lokales Modell, das auf einem Rechner in der Praxis läuft. Bundesärztekammer und KBV betonen in ihren Hinweisen zur Schweigepflicht, dass beides beim Einsatz von KI uneingeschränkt gilt. Welche Anbieter welche Zusagen machen, steht im Vergleich der KI-Werkzeuge.
Wer den eigenen Befund verstehen möchte, findet Hilfe ohne KI-Konto. Bei Was hab’ ich? übersetzen ehrenamtliche Medizinstudierende ab dem achten Fachsemester sowie Ärztinnen und Ärzte Befunde kostenlos in verständliche Sprache, das Team unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Wegen der hohen Nachfrage läuft der Zugang über eine Warteliste.
Prüfliste vor dem Einsatz
- Enthält die Eingabe an die KI keine Namen, Geburtsdaten, Befunde oder andere Angaben, die auf eine Person schließen lassen?
- Läuft jeder Text mit Patientenbezug über ein Werkzeug mit Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Training auf den Eingaben oder über ein lokales Modell?
- Sind alle Warnhinweise und Ausnahmen aus dem Ausgangstext noch enthalten?
- Hat eine Ärztin oder ein Arzt den Inhalt fachlich freigegeben, mit Datum?
- Hat eine Muttersprachlerin oder ein Muttersprachler jede Übersetzung gegengelesen?
- Tragen nur Texte, die Menschen aus der Zielgruppe geprüft haben, die Bezeichnung Leichte Sprache?
- Verweist jedes Aufklärungsmerkblatt auf das ärztliche Gespräch?
- Ist festgelegt, wer alle Sprachfassungen aktualisiert, wenn sich ein Ablauf ändert?
Wenn Sie Ihre Patienteninformationen überarbeiten wollen
Die Regeln für das Team hält eine KI-Richtlinie für die Arztpraxis fest.
Quellen
- Universität Bielefeld: Schaeffer et al., Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland vor und während der Corona Pandemie. Ergebnisse des HLS-GER 2, 2021
- DIN Media: Themenseite Leichte und Einfache Sprache, abgerufen am 18.10.2026
- DIN Media: DIN 8581-1 Einfache Sprache, Anwendung für das Deutsche, Teil 1, Mai 2024
- DIN Media: DIN SPEC 33429 Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache, März 2025
- Netzwerk Leichte Sprache: Prüfen, abgerufen am 18.10.2026
- Statistisches Bundesamt: 77 % der Bevölkerung sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch, Zahl der Woche, 17.02.2026
- Gesetze im Internet: § 630e BGB, abgerufen am 18.10.2026
- Deutscher Bundestag: Drucksache 17/10488, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, 15.08.2012
- Google: Privacy Hub für Gemini-Apps, Stand 13.10.2026
- Gesetze im Internet: § 203 StGB, abgerufen am 18.10.2026
- dsgvo-gesetz.de: Artikel 28 DSGVO, abgerufen am 18.10.2026
- Bundesärztekammer und KBV: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, Stand 01.10.2025
- Was hab’ ich?: Häufige Fragen, abgerufen am 18.10.2026