Mit dem Oktober beginnt die Impfsaison, und mit ihr kommen am Telefon und an der Anmeldung dieselben Fragen: Ab wann impfen Sie gegen Grippe, brauche ich einen Termin, was soll ich mitbringen? Wenn die Antworten einmal sauber formuliert sind und im Wartezimmer, auf der Website und in den sozialen Netzwerken gleich lauten, muss Ihr Team sie seltener einzeln geben.
In diesem Beitrag finden Sie dafür kopierbare Vorlagen in drei Varianten: Grippe- und Corona-Saison, allgemeine Impfberatung mit Impfpass-Check und Reiseimpfung. Ersetzen Sie die eckigen Klammern durch die Angaben Ihrer Praxis.
Die KBV-Kampagne „Impfen beim Profi“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung startet gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zum 1. Oktober 2026 die Informationskampagne „Impfen beim Profi“. Laut der Praxisnachricht der KBV vom 24. September 2026 soll sie Menschen dazu bewegen, sich in Arztpraxen gegen Influenza und andere Infektionskrankheiten impfen zu lassen. Auf der Kampagnenseite betont die KBV, dass zum Impfen auch die Impfanamnese, die Aufklärung und der Ausschluss akuter Erkrankungen und Kontraindikationen gehören.
Praxen können über den Webshop der KBV kostenlos ein Poster im Format DIN A2, Infokarten im 50er-Pack, Webbanner für die Praxis-Website und eine PraxisInfo zur Grippeschutzimpfung bestellen. Für die Angaben Ihrer eigenen Praxis, also Impfzeiten, Terminweg und Impfangebot, sind die Vorlagen weiter unten gedacht. Sie passen neben das Kampagnenplakat und funktionieren auch allein.
Welche Impfungen Apotheken anbieten dürfen
Die Kampagne startet wenige Monate nach einer Gesetzesänderung für Apotheken. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 2. Juli in Kraft. Es hat § 20c des Infektionsschutzgesetzes erweitert: Apothekerinnen und Apotheker dürfen Schutzimpfungen mit allen Impfstoffen durchführen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Voraussetzung ist eine ärztliche Schulung, die Impfung findet in einer öffentlichen Apotheke statt, und die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele Tetanus und FSME.
Gegen Grippe und COVID-19 durften geschulte Apothekerinnen und Apotheker schon vor der Reform impfen. Für die weiteren Impfungen sollten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut Gesetz bis zum 2. September 2026 ein Mustercurriculum für die Schulung entwickeln. Nach Angabe der ABDA ist dieses Curriculum noch in Abstimmung (Stand 29. September 2026).
Aus der Politik kam Kritik an der KBV-Kampagne. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, warnte laut Pharmazeutischer Zeitung davor, Arztpraxen und Apotheken gegeneinander auszuspielen. Für Ihre eigenen Texte ist daraus ein Punkt wichtig: Beschreiben Sie Ihr Angebot, ohne sich mit anderen zu vergleichen. Die (Muster-)Berufsordnung erlaubt in § 27 sachliche berufsbezogene Informationen und nennt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung berufswidrig. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Einen Überblick über die Grenzen gibt unser Beitrag Was ist bei Werbung für Arztpraxen erlaubt?
Vorlagen für den Aushang im Wartezimmer
Die Zielgruppen in Vorlage 1 entsprechen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, wie das Robert Koch-Institut sie für Influenza (Stand 10. September 2026) und COVID-19 (Stand 27. Juli 2026) zusammenfasst.
Vorlage 1: Grippe- und Corona-Saison
Grippeschutzimpfung in unserer Praxis
Ab [Datum] impfen wir wieder gegen Grippe. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen. Empfohlen ist der Zeitraum von Oktober bis Mitte Dezember.
Auch die Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten Sie bei uns. Die STIKO empfiehlt sie derzeit jährlich unter anderem Menschen ab 75 Jahren und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen. Ob eine Impfung für Sie infrage kommt, besprechen wir gern mit Ihnen.
Termine: [telefonisch unter Nummer / online unter Adresse / in unserer Impfsprechstunde am Wochentag von Uhrzeit bis Uhrzeit]
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass und Ihre Gesundheitskarte mit.
Ihr Praxisteam [Name]
Vorlage 2: Impfpass-Check
Wann haben Sie zuletzt in Ihren Impfpass geschaut?
Wir sehen gern für Sie nach, ob Ihre Impfungen vollständig sind, zum Beispiel gegen Tetanus und Diphtherie. Legen Sie Ihren Impfpass dafür bei Ihrem nächsten Besuch an der Anmeldung vor. Ist eine Impfung fällig, besprechen wir sie mit Ihnen und vereinbaren einen Termin.
Sie finden Ihren Impfpass nicht mehr? Sprechen Sie uns an, wir sehen nach, welche Impfungen bei uns dokumentiert sind.
Vorlage für die Website
Dieser Abschnitt passt auf die Leistungsseite oder als eigene Unterseite „Impfungen“. Die Liste in der ersten Klammer kürzen oder ergänzen Sie nach Ihrem tatsächlichen Angebot.
Impfungen in unserer Praxis
Wir beraten Sie zu den Impfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, und führen sie in unserer Praxis durch. Dazu gehören [zum Beispiel Impfungen gegen Grippe, COVID-19, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Pneumokokken und Gürtelrose]. Vor jeder Impfung fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihren bisherigen Impfungen, klären Sie auf und beantworten Ihre Fragen.
Grippeschutzimpfung: Wir impfen ab [Monat]. Termine erhalten Sie [Weg].
Reiseimpfungen: Sie planen eine Reise ins Ausland? Sprechen Sie uns bitte mit ausreichendem Abstand zur Abreise an, möglichst [Anzahl] Wochen vorher. Wir prüfen Ihren Impfstatus und besprechen, welche Impfungen für Ihr Reiseziel empfohlen sind. Impfungen für private Reisen gehören nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ob Ihre Kasse die Kosten freiwillig übernimmt, erfragen Sie am besten vorher dort.
Termine: [Telefonnummer, Link zur Online-Terminbuchung]. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Zur Kostenfrage: Nach § 20i SGB V zahlen gesetzliche Kassen Impfungen wegen eines Auslandsaufenthalts nur, wenn dieser beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Weitere Schutzimpfungen können sie in ihrer Satzung vorsehen. Das Robert Koch-Institut beschreibt die Reiseimpfberatung als gute Gelegenheit, den Impfstatus insgesamt zu überprüfen.
Vorlagen für Social Media
Für einen Beitrag reichen wenige Sätze mit einem einzigen Terminweg. Als Bild eignet sich ein Foto Ihres Empfangs oder eine ruhige Grafik in den Praxisfarben.
Beitrag 1: Grippeschutz
Ab [Datum] impfen wir in unserer Praxis gegen Grippe. Die STIKO empfiehlt die jährliche Impfung unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit chronischen Erkrankungen, im Zeitraum von Oktober bis Mitte Dezember. Termine erhalten Sie [Weg]. Bitte denken Sie an Ihren Impfpass.
Ihr Praxisteam [Name], [Ort]
Beitrag 2: Impfpass-Check
Wissen Sie, wann Ihre letzte Tetanus-Impfung war? Bringen Sie Ihren Impfpass zum nächsten Termin mit. Wir sehen nach, ob eine Auffrischung fällig ist, und beraten Sie dazu.
Ihr Praxisteam [Name], [Ort]
Beitrag 3: Reiseimpfung
Sie planen eine Reise ins Ausland? Für viele Reiseziele gibt es eigene Impfempfehlungen. Sprechen Sie uns möglichst [Anzahl] Wochen vor der Abreise an, dann bleibt Zeit für Beratung und Impftermine. Ihren Impfpass prüfen wir dabei gleich mit.
Termine: [Weg]
Worauf Sie bei Impftexten achten sollten
- Keine Heilversprechen und keine Prozentzahlen zur Schutzwirkung: § 3 HWG untersagt Werbung, die fälschlich den Eindruck erweckt, ein Erfolg sei sicher.
- Keine Angst-Appelle: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HWG untersagt außerhalb der Fachkreise Aussagen, die nahelegen, die Gesundheit werde durch die Nichtverwendung beeinträchtigt.
- Keine Vergleiche mit anderen Praxen oder mit Apotheken, keine Superlative wie „die beste Impfberatung der Stadt“.
- Keine Handelsnamen von Impfstoffen; welcher Impfstoff passt, klären Sie im Gespräch.
- Zielgruppen vor jeder Saison beim Robert Koch-Institut prüfen: 2026 hat die STIKO die Altersgrenze für die jährliche COVID-19-Auffrischimpfung von 60 auf 75 Jahre angehoben.
- Aushang in A4 hoch, Terminweg und Impfzeiten in großer Schrift, auf Augenhöhe neben der Anmeldung oder im Wartezimmer.
- Überall derselbe Terminweg: Aushang, Website und Beitrag nennen dieselbe Nummer oder denselben Link.
- Nach der Saison den Aushang abnehmen und auf der Website das Datum der Grippeschutzimpfung aktualisieren.
Telefonansage und Wartezimmer-Bildschirm
Wer in der Praxis anruft, sieht den Aushang nicht. Den Hinweis auf die Grippeschutzimpfung können Sie deshalb auch in die Telefonansage aufnehmen: Mit unserem Generator für die Telefonansage der Praxis lassen Sie den Text einsprechen, hören ihn an und laden ihn kostenlos als MP3 herunter. Für Bildschirme im Wartezimmer gibt es Praxis-TV, dort können Sie den Text aus Vorlage 1 als Folie einer PowerPoint-Datei hochladen. Alle Werkzeuge für Aushänge, Ansagen und Patienteninformationen finden Sie in den Praxis-Tools.
Weitere Aushänge für den Empfang, etwa zu Wartezeiten, Rezepten und Terminen, finden Sie im Beitrag Deeskalation am Empfang: Aushänge und Ansagen mit Vorlagen und in der Kategorie Vorlagen für Arztpraxen.
Quellen
- KBV: Impfkampagne: Praxen können ab sofort Infomaterialien für Patienten bestellen, 24.09.2026
- KBV: Impfen beim Profi, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, BGBl. 2026 I Nr. 195, 01.07.2026
- Gesetze im Internet: § 20c IfSG, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt Apothekenreform, 22.05.2026
- ABDA: Schutzimpfungen in Apotheken, abgerufen am 29.09.2026
- ABDA: ApoVWG in Kraft: Was schon jetzt gilt und was erst später kommt, 02.07.2026
- Pharmazeutische Zeitung: Pantazis kritisiert Anti-Apotheken-Impfkampagne, 21.09.2026
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung (Stand Mai 2026), abgerufen am 29.09.2026
- Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Influenza, Impfempfehlung, 10.09.2026
- Robert Koch-Institut: COVID-19-Impfempfehlung, 27.07.2026
- Robert Koch-Institut: Reiseimpfungen, 02.07.2026
- Gesetze im Internet: § 20i SGB V, abgerufen am 29.09.2026
- Gesetze im Internet: § 3 HWG, abgerufen am 29.09.2026
- Gesetze im Internet: § 11 HWG, abgerufen am 29.09.2026