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Werbung für Arztpraxen

Was darf eine Praxis auf ihrer Website messen?

Auf einer Praxiswebsite kann schon ein Seitenaufruf ein Gesundheitsdatum sein. Was eine Arztpraxis messen darf und wann ein Werbe-Pixel zum Risiko wird.

26. September 2026 5 Min. Lesezeit

Ohne Messung weiß niemand, ob eine Website Anrufe bringt oder eine Anzeige ihr Geld wert ist. Ich halte Messen deshalb auch in Arztpraxen für richtig. Nur gelten dort engere Grenzen als in einem Onlineshop.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum eine Praxiswebsite ein Sonderfall ist

Die ärztliche Schweigepflicht umfasst nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung „auch die Tatsache, dass sich eine Person in Behandlung befindet“. § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren solcher Geheimnisse unter Strafe. Seit einer Neuregelung im Jahr 2017 erfasst die Vorschrift ausdrücklich auch externe Dienstleister, die an der Arbeit der Praxis mitwirken. Die Praxis darf ihnen Geheimnisse nur zugänglich machen, soweit es für deren Aufgabe erforderlich ist, und muss dafür sorgen, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Ein Werbenetzwerk wertet Daten für eigene Zwecke aus und arbeitet damit nicht als solcher Dienstleister für die Praxis. Für mich folgt daraus eine feste Regel: Auf Terminseiten und in Formulare einer Praxis gehört kein Werbe-Pixel, also kein Code einer Werbeplattform, der Besuche an diese meldet.

Dazu kommt der Datenschutz. Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien, deren Verarbeitung nur mit einer Ausnahme erlaubt ist, etwa einer ausdrücklichen Einwilligung. Der Begriff umfasst auch Daten zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, aus denen etwas über den Gesundheitszustand hervorgeht. Ein Aufruf der Terminseite mit wiedererkennbarer Kennung kann deshalb bereits ein Gesundheitsdatum sein.

Unabhängig davon verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, bevor Informationen auf dem Gerät der Besucherin oder des Besuchers gespeichert oder ausgelesen werden. Ausgenommen ist vor allem, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Ein Werbe-Pixel gehört nicht schon deshalb dazu, weil es der Praxis nützt.

Was nicht in Adressen und Ereignisse gehört

Jedes Messwerkzeug bekommt die Seitenadresse, den Ereignisnamen und oft weitere Angaben, sogenannte Parameter. Steht dort „/termin/angststoerung“ oder heißt ein Ereignis „anfrage_diabetes“, erfährt das Werkzeug den Grund des Besuchs. Meine Regel ist deshalb streng: keine Diagnose, kein Symptom und kein Termingrund in Adressen, Ereignisnamen oder Parametern. Ereignisse heißen bei mir neutral, etwa „anfrage_gesendet“ oder „telefon_klick“, und Formularinhalte werden nie übertragen.

Wenn das Pixel vor dem Banner startet

Ein Fehler kommt in echten Konten immer wieder vor. Das Werbe-Pixel startet beim Öffnen der Seite, während der Banner noch fragt. Wer die Seite besucht, hat noch nichts entschieden, und die Plattform hat bereits eine Kennung gespeichert. Der Website sieht man das nicht an, es gibt keine Fehlermeldung.

Prüfen lässt sich das in einem privaten Browserfenster: Seite laden, den Banner nicht anklicken und in den Entwicklerwerkzeugen unter „Netzwerk“ nachsehen, ob schon Anfragen an Werbedienste hinausgehen. Danach dasselbe nach „Ablehnen“.

Wer Ereignisse zusätzlich über einen Server an Werbeplattformen schickt, muss dort dieselbe Entscheidung durchsetzen. Eine abgelehnte Einwilligung darf nicht über einen zweiten Weg umgangen werden.

Cookielose Statistik und Googles Einwilligungsmodus

Statistikwerkzeuge wie Matomo lassen sich ohne Cookies betreiben. Der Hersteller schreibt selbst, eine solche Messung könne in manchen Rechtsordnungen einwilligungsfrei sein, und verweist auf die eigene rechtliche Prüfung. Den Banner ersetzt die sparsame Statistik allerdings nicht, solange auf derselben Seite ein Werbe-Tag läuft, denn das Werbe-Tag braucht die Einwilligung weiterhin.

Beim Einwilligungsmodus von Google, englisch Consent Mode, begegnet mir ein zweites Missverständnis. Laut Google-Ads-Hilfe müssen Werbetreibende die Einwilligungsentscheidungen von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an Google weiterleiten, wenn sie etwa personalisierte Anzeigen nutzen wollen. Der Einwilligungsmodus ist also Googles Anforderung. Er transportiert eine Entscheidung, die der Banner vorher eingeholt haben muss, und schafft selbst keine Rechtsgrundlage.

Sitzungsaufzeichnungen

Werkzeuge wie Microsoft Clarity bauen einzelne Besuche nach, mit Mausbewegungen, Klicks und Scrollen. Bei einer Praxis mit dreißig Besuchen am Tag beobachtet eine solche Aufzeichnung nach meiner Lesart Menschen, die man erkennen könnte. Ich setze Aufzeichnungen bei Praxen deshalb nur mit großer Zurückhaltung ein und nie auf Termin- oder Formularseiten.

Prüfliste für die eigene Website

  • Geht ohne Klick auf den Banner schon eine Anfrage an einen Werbedienst hinaus?
  • Bleibt es nach „Ablehnen“ auch beim Seitenwechsel still?
  • Steht in einer Adresse, einem Ereignisnamen oder einem Parameter eine Diagnose, ein Symptom oder ein Termingrund?
  • Läuft auf Terminseite, Kontaktformular oder Rezeptbestellung ein Werbe-Pixel?
  • Schickt ein Server Ereignisse an Werbeplattformen, und prüft er dabei die aktuelle Einwilligung?
  • Auf welchen Seiten läuft eine Sitzungsaufzeichnung?
  • Gibt es für jedes Werkzeug einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
  • Welche Zahl braucht die Praxis wirklich, und liefert das Werkzeug genau diese?

Braucht eine Praxis Google Analytics?

Ich unterrichte Google Analytics und setze es selbst ein. Für eine Arztpraxis ist es trotzdem nicht automatisch meine Empfehlung. Eine Praxis hat meist wenige Fragen an ihre Website: Wie viele Menschen finden sie, woher kommen sie, und wie viele rufen an oder schicken eine Anfrage? Dafür reicht eine datensparsame Statistik mit neutralen Ereignissen, ergänzt um eine Frage am Empfang: „Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?“ Google Analytics lohnt sich vor allem, wenn Google-Anzeigen laufen und Ergebnisse an das Werbekonto zurückfließen sollen.

Wie ich eine solche Messung einrichte, beschreibe ich auf der Seite Webanalyse für Arztpraxen. Welche Zahlen nach einer Kampagne zählen, steht im Beitrag zur Auswertung einer Kampagne.

Quellen