Zum Inhalt springen
webinvasiv Healthcare Communication

Werbung für Arztpraxen

Privatsprechstunde bewerben: Seite und Google-Anzeige

Wie eine Praxis ihre Privatsprechstunde bei Google bewirbt: was auf die Seite gehört, wie die Anzeige aufgebaut ist und was für Kassenpraxen gilt.

29. September 2026 4 Min. Lesezeit

Nach einer Privatsprechstunde suchen Menschen bei Google meist zusammen mit dem Fach und der Frage nach dem Preis. Die Suchvorschläge zeigen Begriffe wie „Privatsprechstunde Kosten“, „Privatsprechstunde Hautarzt Kosten“, „Privatsprechstunde Orthopäde Kosten“ oder „Privatsprechstunde HNO Kosten“. Eine Praxis, die diese Suchen bedienen will, braucht eine eigene Seite und eine Suchanzeige. Was dabei erlaubt ist, hängt davon ab, ob die Praxis eine Kassenzulassung hat.

Warum Privatversicherte sich in Werbekonten nicht direkt ansprechen lassen, beschreibe ich im Beitrag Mehr Privatpatienten gewinnen mit Anzeigen. Hier geht es um die Umsetzung.

Privatpraxis oder Kassenpraxis

Eine reine Privatpraxis kann ihre Sprechstunde frei ankündigen, mit Zeiten und mit dem Zeitraum, in dem es einen Termin gibt. Sie behandelt auch gesetzlich Versicherte, die selbst zahlen. Wer die Kosten nicht vollständig erstattet bekommt, muss vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert werden (Paragraf 630c Absatz 3 BGB). Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Eine Kassenpraxis hat zwei Grenzen. Der Bundesmantelvertrag-Ärzte erlaubt in Paragraf 17 die Ankündigung besonderer Sprechstunden nur für Früherkennungsuntersuchungen. Die Fachzeitschrift der niedergelassene arzt hält eine Privatsprechstunde mit eigenen Zeiten auf dem Praxisschild deshalb für unzulässig, für Website und Anzeigen fehlt eine klare Aussage. Außerdem darf eine Kassenpraxis gesetzlich Versicherten die notwendige Behandlung nicht nur als Selbstzahlerleistung oder nur in einer Selbstzahlersprechstunde anbieten. Die Bundesregierung wertet das als Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (Bundestags-Drucksache 21/1124).

Für eine Kassenpraxis heißt das: Die Anzeige richtet sich an Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, nennt keine eigenen Zeiten für eine Privatsprechstunde und vergleicht nichts mit der Kassensprechstunde. Bevor Sie eigene Zeiten für Privatversicherte öffentlich ankündigen, fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Was auf die Seite gehört

  • Für wen die Sprechstunde gedacht ist: Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und in einer Privatpraxis auch Selbstzahlende
  • Wie der erste Termin abläuft und was man mitbringt
  • Wie abgerechnet wird, mit dem Hinweis auf die Kosteninformation vor der Behandlung
  • Der Zeitraum bis zum Termin, sachlich formuliert und nur, wenn die Praxis ihn einhält
  • Der Weg zum Termin: Telefonnummer, Formular oder Online-Buchung
  • In einer Kassenpraxis keine eigenen Sprechzeiten für Privatversicherte, solange die KV das nicht bestätigt hat

Die Anzeige führt auf diese Seite und nie auf die Startseite. Wer auf „Privatsprechstunde Hautarzt“ klickt, will Ablauf und Kosten sehen, ohne danach suchen zu müssen.

Wie die Anzeige aufgebaut ist

Suchbegriffe: Ich baue sie aus Anlass, Fach und Ort, etwa „Privatsprechstunde Hautarzt Frankfurt“. Google bietet drei Keyword-Optionen: weitgehend passend, passende Wortgruppe in Anführungszeichen und genau passend in eckigen Klammern. Für eine Praxis nehme ich die passende Wortgruppe und genau passend, damit das Budget bei den Suchen bleibt, die gemeint sind. Den Begriff „Kosten“ schließe ich nicht aus, denn genau danach wird gesucht. Welche Begriffe ich ausschließe, steht in der Ausschlussliste für Arztpraxen.

Anzeigentext: Eine responsive Suchanzeige hat 3 bis 15 Überschriften mit je höchstens 30 Zeichen und 2 bis 4 Textzeilen mit je höchstens 90 Zeichen. Google setzt daraus die Anzeige zusammen. Jede Zeile muss deshalb für sich allein sachlich und richtig sein.

Anrufe: Mit einem Anruf-Asset erscheint die Telefonnummer in der Anzeige. Unter den erweiterten Optionen lässt sich festlegen, dass sie nur zu bestimmten Tagen und Zeiten erscheint. Ich stelle sie auf die Zeiten, in denen am Empfang wirklich jemand abhebt.

Zertifizierung: Für ärztliche Leistungen einer Praxis verlangt Google keine Zertifizierung. Die Richtlinie zu Gesundheitswesen und Arzneimitteln sieht sie für andere Bereiche vor, etwa für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Onlineapotheken und Suchtbehandlung.

Zwei Beispiel-Anzeigen

Beide Beispiele nennen keine Krankheit und versprechen keinen Behandlungserfolg. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt die Praxis durch ihre eigenen, und den Terminzeitraum nur, wenn er stimmt.

Privatpraxis, Dermatologie

  • Überschriften: „Privatpraxis Dermatologie“, „Hautarzt in [Stadtteil]“, „Termin meist in [Zeitraum]“
  • Textzeile 1: „Privatärztliche Sprechstunde für alle Patientinnen und Patienten, Abrechnung nach GOÄ.“
  • Textzeile 2: „Ablauf, Kosten und Terminweg auf unserer Seite. Termin telefonisch oder online.“

Kassenpraxis, Dermatologie

  • Überschriften: „Hautarztpraxis [Stadtteil]“, „Für Privatversicherte“, „Abrechnung nach GOÄ“
  • Textzeile 1: „Wir behandeln Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, Termine nach Vereinbarung.“
  • Textzeile 2: „Ablauf und Terminweg auf unserer Seite. Termin telefonisch oder online.“

Was in einer Anzeige für eine ärztliche Leistung sonst noch gilt, steht im Beitrag Werbung für Arztpraxen: was ist erlaubt. Ob sich die Anzeige rechnet, zeigt der Performance-Marketing-Check. Dieser Text beschreibt Plattformregeln und Gesetze und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen